Seite:OARottweil0505.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

verkauft, und der letztere den 28. Juni 1384 die Einlösung derselben zugesagt (Schmid Hohenberg 39, 183, 236, 237, 284, 256, 271, 278 und die betreffenden Urkunden im Urkb.). – Auch als die Stadt somit an Österreich gekommen, dauerten die Verpfändungen noch fort. Zunächst hatte Gr. Rudolph III. von Hohenberg seine Herrschaft für den Fall, daß er keine männlichen Nachkommen hinterlasse, seiner Tochter Margarethe vermacht, allein nach dem Verkaufe der Grafschaft zögerte ihr Verlobter, Markgraf Bernhard von Baden, mit der Heimführung und es kam erst zur Heirath, nachdem der Herzog Lupolt ihm den 12. Aug. 1384 wegen der Heimsteuer die Feste Waseneck mit den Städten Oberndorf und Schömberg samt den Einkünften des Gerichts, 30 Pfd. Hllr. von der Steuer, 9 dsgl. von der Mahlmühle, 3 dsgl. von dem Weyerhof, 3 dsgl. von der Badstube, Gülten von einigen Höfen u. s. w. verschrieben hatte, und erst den 24. Nov. 1406 verzichtete Margarethe mit ihrem 2. Gemahl, Gr. Hermann von Sulz, auf ihre Ansprüche an diese Pfandschaft (das Genauere bei Schmid Hohenb. 283 ff., Stälin 3, 394). – Allein schon den 12. Aug. 1410 verpfändeten Herz. Lupolts Söhne, die Herzoge Ernst und Friedrich mit der leeren Tasche, mit anderen Bestandtheilen der Grafschaft Hohenberg auch Schömberg an die schwäbischen Reichsstädte, weßhalb Friedrichs Gemahlin, Elisabeth, Tochter K. Ruprechts (von der Pfalz), welche den 21. Nov. 1407 auf solche Besitzungen bewidmet worden war, den 14. Aug. – 2. Sept. 1410 deßhalb entschädigt wurde, und erst nach mehrfachen Schwierigkeiten, welche ihm theilweise auch die verpfändeten Städte selbst in Weg legten, gelang es dem Herzog Albrecht VI. im J. 1454 wieder, in den festen Besitz der Pfandobjekte zu kommen (vergl. Schmid a. a. O. 378 ff., Stälin 3, 394, 483 ff., 489 und die dort genannten Regg. Lichnowskys). Übrigens werden in der Zwischenzeit, nämlich den 23. Juni 1418 und den 25. Jan. 1421, noch weitere Verpfändungen der Steuer zu Schömberg, beziehungsweise der Städte Schömberg und Binsdorf, Seitens der Herzoge Ernst und Friedrich an den Gr. Rudolf von Sulz aufgeführt (Lichnowsky 5 Nr. 1835, 1998), ohne daß jedoch die genaueren Verhältnisse in dieser Hinsicht bekannt wären. Im J. 1454 wurde von dem genannten Herzog Albrecht VI. seine Gemahlin Mechthild, Wittwe des Grafen Ludwig von Württemberg, mit der Herrschaft Hohenberg wegen ihrer Heimsteuer, Morgengabe und Widerlage auch auf Schömberg verwiesen (Stälin 3, 493). 1

Im Übrigen führt noch die Jurisdiktionstabelle vom J. 1804 Schömberg als Eigenthum des Hauses Österreich auf, dem auch die Landeshoheit, Blutbann, Geleit, Forstherrlichkeit und niedere

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 505. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0505.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)