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Amt auch Täbingen dem Grafen Schlick, welcher es im J. 1635 in Besitz nahm, den 27. Juni 1640 einen Stählin von Stocksburg mit zwei hiesigen Höfen belehnte, dem Westphälischen Frieden zufolge diesen Besitz aber Württemberg zurückgeben mußte. 1

Neben dem württembergischen Besitz am Ort befand sich jedoch längere Zeit hier ein adeliges, der Ritterschaft Kantons Neckar-Schwarzwald einverleibtes Gut, das uns zuerst in ehingenschem Besitz bekannt wird, wenn auch die obengenannte, dieser Familie angehörige h. Heilwig als hier wohnhaft urkundlich nicht beglaubigt ist. Nachdem schon den 14. Juni 1533 Erzherzog Ferdinand als Inhaber des Fürstenthums Württemberg und Georg von Ehingen sich über verschiedene Streitpunkte verglichen hatten, wurde das Rechtsverhältniß hinsichtlich des Ortes den 22. Febr. 1538 durch einen weiteren Vergleich zwischen Herzog Ulrich und Georg von Ehingen unter Aufhebung des älteren umfassender geordnet. Württemberg sollte die Malefiz und alle hohe Obrigkeit im Dorf und dessen Zwingen und Bännen zustehen, außer in dem freien und Edelmanns-Burgsäß und dessen zugehöriger Scheuer samt dem Vorhof daselbst, es sollte Vogt und Gericht wählen, ein- und entsetzen, sich hier wie an anderen Orten des Fürstenthums huldigen lassen, doch sollten Vogt und Gericht eidlich verbunden werden, den Ehingen die ihnen gebührende Hälfte an den Freveln, Bußen, Fällen, Abzügen, Umgeldern, Renten, Gülten und Frohndiensten dem alten Herkommen gemäß zu leisten, desgl. auf ihr Erfordern in dem ehingenschen Dörflein Zimmern auf der Ehingen und der Partheien Kosten Urtheil sprechen u. s. w. Aus dem ehingenschen Besitze kam dieses Gut mit Zimmern unter der Burg im J. 1549 in den der Familie von Landenberg, aus welcher sich verschiedene Mitglieder den 16. Sept. 1575, 28. Apr. 1585, 12. Juni 1618 mit der Gemeinde wegen Frohnen, Gülten, Rügungen, Waiderechten, Holzgerechtigkeiten, Steuern u. s. w. verglichen, bis Freiherr Johann Albert Vöhlin von Frickenhausen zu Illertissen als Gemahl der Maria Concordia von Preising, der nächsten Benefizialerbin von Johann Reinhard von Landenberg das Gut von dem letzteren erbte, beziehungsweise es von den landenbergischen Gläubigern kaufte. Allein den 14. Juli 1658 verkaufte es derselbe um 5325 fl. wieder mit allen Zugehörden an Christoph von Türckh zu Rosenfeld, und dieser letztere vertauschte es zugleich mit einem hiesigen Privathause den 14. Aug. 1666 an Herz. Eberhard III. von Württemberg gegen den Hof Ramstein (OA. Oberndorf), wozu ihm noch 300 fl. Leihkauf und seiner Frau und Kindern 40 Rthlr. gegeben wurden. Im J. 1671 jedoch wurde das Schloßgut um 3315 fl. an den Täbinger Bürger Martin Säman verkauft. Zur Zeit dieser Verkäufe wurden

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 534. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0534.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)