Seite:OASpaichingen0087.jpg

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größeren Kindersterblichkeit voranstehen[1], so sind dies, wie die der Oberamtsbeschreibung beigegebenen Karten zeigen, Orte, welche nicht auf der Hochfläche der Alb, sondern am Fuße derselben und noch tiefer gelegen sind und zwar liegen hievon[2]

a) am Fuß der Alb, theils im braunen und schwarzen Jura, theils an der Keuperterrasse: Wehingen (S), Dormettingen, Zepfenhan, Gößlingen und Dietingen, mit einer Erhebung von 776 bis 573 Meter.

b) im Prim-Thal und unfern desselben am Fuße der Alb: Dürbheim (S), Balgheim (S), Spaichingen (S), Aldingen (S), Aixheim (S), Denkingen (S), Neufra und Göllsdorf, mit einer Erhebung von 728 bis 567 Meter.

c) auf dem Muschelkalkplateau, links des Neckars: Zimmern ob Rottweil, mit 667 Meter Erhebung über die Meeresfläche.

d) am Neckar: Deißlingen, Lauffen, Bühlingen und Rottweil mit Altstadt, mit einer Erhebung von 601 bis 562 Meter.

Diese Zahlen scheinen somit nicht dafür zu sprechen, daß die Höhenlagen unmittelbar einen vorherrschenden Einfluß auf die Kindersterblichkeit im 1. Lebensjahr äußern.

Geht man dagegen bei Erklärung dieser Erscheinung hauptsächlich von den Lebensverhältnissen der Bevölkerung aus, wie im 1. Heft des Jahrgangs 1874, S. 142 ff., geschehen ist, so kann die Höhenlage des landwirthschaftlich benüzten Areals allerdings in so fern damit zusammenhängen, als die mit der Erhebung über die Meeresfläche zunehmende Rauhheit des Klimas eine relativ geringe Ertragsfähigkeit des Bodens bewirkt und, wenn damit eine zu weit gehende Theilung des Besizes verbunden ist, auch die Erwerbs- und Lebensverhältnisse der Bevölkerung dadurch noch ungünstiger werden, als in anderen fruchtbareren Gegenden.

Die im Allgemeinen weitgehende, in einzelnen Gegenden besonders gesteigerte, theilweise auch bei geringer Fruchtbarkeit des Bodens vorkommende Theilung des Grundbesizes, scheint daher eine näher liegende Erklärung für die größere Kindersterblichkeit darzubieten, indem unter solchen Verhältnissen auch das weibliche Geschlecht zu anstrengenden Feldarbeiten veranlaßt und dadurch von einer sorgfältigen Pflege der Neugeborenen abgehalten wird. Für diese Annahme sprechen folgende Zahlen:

Im Oberamtsbezirk entfallen nach der Aufnahme des Grundbesizes vom 10. Januar 1873:


  1. Siehe die Beschreibung des Oberamts Rottweil S. 83.
  2. Die Orte welche hievon ins Oberamt Spaichingen gehören sind mit (S) bezeichnet.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0087.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)