Seite:OASpaichingen0169.jpg

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welche der von Wirtemberg damals (als Pfand) inne hatte, – all dies mit den dazu gehörigen Märkten, Dörfern, Landen, Leuten und Gütern, Kirchensätzen, Lehenschaften, Mannschaften, Vogteien, Zwingen, Bännen, Gerichten, Mühlen, Mühlstätten, Zinsen, Steuern, Fällen, Bußen, Gelassen (Sterbfällen), Wildbännen, Fischwassern u. s. w., wie des Grafen Vorderen und er solches besessen, Eigen für Eigen, Lehen für Lehen, Pfand für Pfand. Nur die Feste Neuhausen (O.-A. Eßlingen) behielt sich Rudolf zurück. Leopold, dem es schwer wurde, die verabredeten Termine zur Bezahlung des Kaufschillings einzuhalten, mußte bei Gr. Eberhard dem Greiner von Württemberg Geld aufnehmen und dem letzteren die Anwartschaft auf die halbe Herrschaft zugestehen, allein ohne daß die Hoffnung Eberhards auf diesen Erwerb von Erfolg begleitet gewesen wäre. Den 28. Juni 1384 überließ zwar der Herzog die Herrschaft dem Gr. Rudolf wieder zu lebenslänglicher Nutznießung, aber der letztere, dessen Finanzen auch jetzt noch nicht gebessert waren, übergab sie im Apr. 1386, auf seine Lebensdauer und wie er sie von Österreich zurückerhalten, an den Gr. Rudolf von Sulz. Manche Verwickelungen bereitete die Abfindung der Gemahlin Gr. Rudolfs, Ida von Toggenburg, deren Heimsteuer und Morgengabe auf Pfandschaften in der Herrschaft Hohenberg verwiesen war, und der Tochter (des einzigen Kindes), Margarethe († 26. Febr. 1419), welche in erster Ehe mit dem Markgrafen Bernhard von Baden, und nach ihrer Trennung von demselben in zweiter Ehe mit Gr. Hermann von Sulz vermählt war. Dem Markgrafen Bernhard, der sich Hoffnung auf den Erwerb der Herrschaft Hohenberg gemacht hatte und diese durch den Verkauf derselben vereitelt sah, mußte Herz. Leopold bedeutende Entschädigungen an Geld und Amt gewähren, allein nach der Trennung seiner Ehe verweigerte er die Herausgabe des Heiratgutes, fiel sogar in verheerender Weise in die Grafschaft ein und die Verhandlungen über diese Angelegenheit zogen sich noch durch das erste Jahrzehent des folgenden Jahrhunderts hin. 1

Mit den genannten Gliedern erlosch die Rottenburger Linie des Hauses. Allein Gr. Burkhard IV., welcher bei der Theilung vorzugsweise den links vom Neckar gelegenen Theil des Erbes erhalten (s. o.), wurde durch seine beiden Söhne Gr. Otto I. (beziehungsweise da dieser Sohn schon vor ihm im J. 1299 starb, seinen Enkel Gr. Burkhard VI.) und Gr. Burkhard V., der

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0169.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)