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von Ernst Martin in der Zeitschr. d. Gesellsch. für Beförderung der Geschichtskunde von Freiburg u. s. w., Bd. 2 S. 145.) 1

Noch in demselben Jahre aber, am 29. Dez.[1], verwies Erzh. Albrecht nun auch wirklich seine genannte Gemahlin mit der Widerlage im Betrag von 43.000 fl. Rh. auf die Herrschaft Hohenberg[2] und mit der Morgengabe im Betrag von 10.000 fl. Rh. auf die Dörfer Hirschau und Wurmlingen, wozu Herz. Sigmund den 29. Dez. des folgenden Jahres und K. Friedrich IV. den 20. Dez. 1456 ihre Einwilligung gaben. Bereits am 20. April 1457 verschrieb jedoch Erzherz. Albrecht dem Herz. Sigmund, durch dessen Geldunterstützung er die Herrschaft wieder erworben, die letztere und verordnete, daß nach seinem und seiner Gemahlin Tode derselbe sie einnehmen solle. Am 10. Mai 1458 überließ er, durch Herzog Sigmund mit dessen Dritttheil des österreichischen Herzogthums entschädigt, an letzteren nicht nur die sonstigen österreichischen Vorlande, sondern auch in einer besonderen Urkunde die Herrschaft Hohenberg (mit Ausnahme von Schloß Hohenberg, dann Schloß und Stadt Haigerloch, welche seine Gemahlin mit ihrem Gelde an sich gelöst), und versprach sie zwischen jetzt und nächstkommendem St. Martinstag von Mechthilde, auf die er bei seinem Verzichte wenig Rücksicht genommen zu haben scheint, zu ledigen;[3] auch befahl er am 18. d. M. den Insassen der Herrschaft, dem Herz. Sigmund von Martini an gehorsam zu sein. Allein die hiebei


  1. In Deutschland wurde das Jahr damals noch meist mit Weihnachten begonnen, daher Chmel, Lichnowsky, Stälin u. a. diese Verschreibung (d. d. Sunntag nach dem h. Christtag … in dem fünfundfünfzigsten Jare) in das J. 1454 setzen. Anderer Ansicht Martin a. a. O. S. 159 Note 1; auch Lichnowsky 6, CXCVIII setzt die alsbald zu nennende Verschreibung Herz. Sigmunds d. d. „St. Thomas Tag von Kanndelberg … und dem Sechsundfünfzigsten jare“, bei welcher doch dasselbe gelten sollte, wie bei obiger Verweisung Albrechts, ins Jahr 1456.
  2. Als Bestandtheile der Herrschaft Hohenberg werden hier aufgeführt: „der Burgstall Hohenberg, auch das Schloß Wehingen, dazu Rotenburg, das Schloß ob der Stadt R. gelegen, Rotenburg die Burg in der Stadt R., Rotenburg die Stadt am Neckar und die Stadt Ehingen dabei gelegen, Horb Burg und Stadt, Schömberg die Stadt und Binsdorf die Stadt mit allen Dörfern, Weihern, Höfen, mitsamt allen Herrlichkeiten“.
  3. Die Urkunden vom 29. März, bezw. 10. Mai 1458 bei Lichnowsky 7, CCLXXVIII, bezw. Chmel Materialien 2, S. 153 sind keine verschiedenen Dokumente, indem im ersteren Werke fälschlich Uffarttag auf das Osterfest statt auf das Himmelfahrtsfest bezogen wird.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 175. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0175.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)