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in possessorio noch in petitorio sich durchsetzen ließen (so z. B. beim Ammerhof und öfters).

Diese Tabelle führt nun aber folgende Städte, Märkte, Dörfer, Weiler, Flecken, Schlösser, Höfe, Klöster, Kirchen u. s. w. auf:[1]

1. „K. k. Grafschaft Niederhohenberg samt den darin gelegenen Herrschaften“.

Es gehörten in das k. k. Oberamt zu Rottenburg: 1/2 Aldingen; Bühl; Dettingen; Ergenzingen; Hailfingen; Hirschau; Kiebingen; Niedernau; Rohrdorf (OA. Horb); Rohrhalden; Rottenburg mit Ehingen am Neckar, Kalkweil und Schadenweiler; Schwalldorf; Seebronn; Weiler (OA. Rottenburg); Weitingen; Wendelsheim; Wurmlingen (OA. Rottenburg). In das k. k. Justizamt zu Binsdorf:[2] Bernstein und Binsdorf.

Rechte der oben genannten Art hatte, beziehungsweise beanspruchte Österreich vor Allem an ritterschaftlichen Orten:[3] dem owischen Ahldorf; den raßlerischen Bieringen, Börstingen, Obernau, Sulzau, Weitenburg; dem stauffenbergischen Baisingen; den ulmischen 2/3 an Oberndorf und Poltringen; dem wächterischen Hirrlingen; dem wagnerischen Frommenhausen. Sodann an dem Johanniterordensdorfe Hemmendorf und dem kl. marchthalischen Ammerhofe.

2. „K. k. Cameralherrschaft Horb samt den ehemals dazu gehörig gewesenen Privatherrschaften.“

Es gehörten in das Obervogteiamt zu Horb: Bildechingen; Buchhof; Eutingen; Horb mit Altheim, Grünmettstetten, Heiligenbronn, Ihlingen und Salzstetten.

Jurisdiktions-Rechte der oben genannten Art, beziehungsweise Ansprüche machte Österreich geltend wiederum besonders an ritterschaftlichen Orten: den kechlerischen Ober- und Unterthalheim; den keller-schleitheimischen Isenburg und Nordstetten; den münchischen Egelsthal und Mühlen; den raßlerischen Bittelbronn und Lützenhardt; dem stauffenbergischen Eutingerthal. Sodann an dem Johanniterordensdorfe Rexingen und dem hohenzollern-sigmaringenschen Neckarhausen*.

3. „K. k. Cameralherrschaft Oberndorf.“

Es gehörten in das Obervogteiamt zu Oberndorf: Altoberndorf, Beffendorf, Bochingen, Oberndorf, Waldmössingen, Waßeneck.

4. „K. k. Grafschaft Oberhohenberg samt den dazu und darein gehörigen Privatherrschaften Werenwag und Kallenberg, Stetten am kalten Markt, Mühlheim an der Donau, Wellendingen, Gunningen, Oberhausen und den Orten des [im Jahr 1803] säkularisirten Stifts Beuron, auch mehreren kurwürttembergischen Orten, wo österreichischer Seits einige servitutes juris publici ausgeübt werden.“


  1. Die im Folgenden mit einem * bezeichneten Orte sind heutzutage nicht württembergisch, sondern badisch oder hohenzollerisch.
  2. Dieses Justizamt wird sonst in der Regel zur Grafschaft Oberhohenberg gerechnet.
  3. Als Besitzer sind hier und im Folgenden die letzten vor der großen Umwälzung im Anfange des laufenden Jahrhunderts genannt.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 188. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0188.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)