Seite:OASpaichingen0261.jpg

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Bisthum Constanz zu Lehen gehender Herrschaft unter Anderem – übrigens als rechtes Eigen – auch seine Dörfer Bettingen, Kungsheim und Mahlstetten an den Ritter Konrad von Weitingen und seine Erben (Monum. Zolleran. 1, 295). Dem Käufer folgte im Besitz sein Bruder Volz von W., vermählt an Beatrix von Enzberg. Dessen Söhne Konrad und Volz von W. verkauften nun aber den 23. Sept. 1409 mit Mühlheim und vielem anderen Besitz in der Gegend auch diese drei Dörfer an die Brüder ihrer Mutter, Friedrich und Engelhard von Enzberg (Hoffmann-Pizzenberger Litt. R. S. 54). Als Hans Rudolf von Enzberg im J. 1515 dem König von Frankreich zur Eroberung Mailands gegen Kaiser und Reich Dienste leistete und deßhalb geächtet wurde, zog K. Maximilian I. seine Habe und Güter zu Gunsten des Hauses Österreich ein, ließ sie jedoch Hans Rudolfs Bruder und Erben Friedrich auf dessen Bitten wieder zustellen, wogegen letzterer gemäß der zu Augsburg am 14. Jan. 1516 getroffenen Abrede sich verpflichtete, daß er „die Dörfer Bettingen und Kunigsen mit Leuten, Gülten und Gütern, welche sein freies Eigen“, dem Kaiser und dem Hause Österreich zu Lehen mache, sowie daß er, was das Geschlecht von Enzberg bisher vom Reiche zu Lehen getragen, dem Kaiser und seinem Hause mit der Lehenschaft inkorporire. Hierauf stellte Friedrich am 23. Apr. 1516 Maximilian als Fürsten von Österreich den entsprechenden Lehensrevers für jene Orte aus und der Kaiser seinerseits übertrug den 22. Juli 1517 das Obereigenthum über alle Schlösser, Stücke, Habe und Güter, welche seither kaiserliche und Reichslehen gewesen, vom Reiche auf das Haus Österreich. Beide Dörfer blieben ein vorderösterreichisches Mannslehen der Familie Enzberg, wie dies auch die österreichische Jurisdiktions-Tabelle von 1804 anerkennt, nach welcher weiterhin die Landeshoheit und das Gesetzgebungsrecht zwischen Österreich und Enzberg streitig, das Steuer- und Waffenrecht reichsritterschaftlich (Cantons Hegau), Forst, große und kleine Jagdbarkeit österreichisch, die niedere Gerichtsbarkeit enzbergisch und hinsichtlich des Blutbanns der unten zu nennende Vergleich vom J. 1544 maßgebend war. Nachdem die Orte in Folge des Schönbrunner Tagesbefehls Napoleons I. vom 19. Dez. 1805 unter württembergische Staatshoheit und Oberherrlichkeit gekommen waren, wurde den 24. Apr. 1828 der Freiherr Nicolaus Leopold Franz von Enzberg als nunmehriger Lehensherr für sich und als Träger seines Bruders und seiner 2 Vettern vom Könige von Württemberg – der erste

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 261. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0261.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)