Seite:OAStuttgartAmt 078.png

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in Gaisburg, Kemnath, Bernhausen und Birkach je 1 sich befinden, ist eine bedeutende Zahl von concessionirten Krämern (44) vorhanden, welche Specerei- und andere gemischte Artikel im Kleinen verkaufen.


VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
a. Grundherren.

In dem ganzen Amtsoberamt ist der Staat Grundherr, von dem im Jahr 1849 in Betreff der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung erlassenen Gesetze wurde daher der Bezirk nicht betroffen, wohl aber kommen ihm die Gefällablösungs- und Grundentlastungsgesetze von 1817, 1820, 1836, 1848 und 1849, sowie das Gesetz von 1849, betreffend die Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf sämmtliche Theile des Staatsgebiets, hinsichtlich der dem Staate, der Hofdomänenkammer und Korporationen zustehenden Besitzungen, in erheblichem Maße zu Statten. Nur in einigen Orten haben zum Theil noch jetzt, soweit die Ablösungen nicht durchgeführt sind, die Stiftungsverwaltungen von Eßlingen, Nürtingen und Kirchheim, sowie andere Korporationen grundherrliche Gefälle zu beziehen. Als Grundeigenthümerin hat die Königl. Hofdomänenkammer neben den Domänen Kleinhohenheim und Scharnhausen in mehreren anderen Bezirken exemte Besitzungen. Die im Oberamtsbezirke gelegenen Staatsdomänen sind: Hohenheim und der Büßnauer Hof. Dazu kommen die Staatswaldungen mit dem Roth- und Schwarzwildpark, welche bisher gleich den Domänen eigene Markungen bildeten, nunmehr aber nach dem Gesetze von 1849 mit den letzteren in den dinglichen Gemeindeverband aufzunehmen sind.


b. Lehen- und Leibeigenschaftswesen.

Das Verhältniß der sogenannten Lokal-Leibeigenschaft, vermöge dessen ein Jeder, der sich in einem Orte, wo sie bestund, häuslich niederließ, leibeigen wurde, hatte einzig in den vormals reichsstädtischen Orten Möhringen und Vaihingen gegenüber von dem Hospitale in Eßlingen statt, an den der Leibeigene jährlich eine Fastnachthenne und beim Todesfalle 1% von seinem Vermögen, wenn er aber hinauszog oder Vermögen ererbte, 10% desselben zu entrichten hatte. Personal-Leibeigene dagegen fanden sich in allen übrigen Orten des Bezirks bald in größerer, bald in geringerer Anzahl, und gewöhnlich war der Staat auch der Leibherr. Ihre Leistungen waren sehr verschieden und bestunden bald in einer jährlichen Abgabe, oft in einer sogenannten Leibhenne, bald in einer erst mit

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Stuttgart, Amt. J. B. Müller's Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1851, Seite 078. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartAmt_078.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)