Seite:OAStuttgartAmt 096.png

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der Gemeinden Möhringen und Vaihingen bestanden hatte, wurden aber nur ausschließliches Eigenthum der gegenwärtigen Korporation, nachdem die ersteren 3 Gemeinden in Folge des mit den im Amts-Verbande verbliebenen Gemeinden geführten (in E. F. Bolley’s vermischten juristischen Aufsätzen, Stuttgart, Steinkopf 1831, erster Band, S. 209 näher beschriebenen) Rechtsstreits um ihre Miteigenthums-Ansprüche in den Jahren 1829 und 1834 durch Abfindungssummen vollständig befriedigt worden, und die neuen Gemeinden Möhringen und Vaihingen durch die von ihnen im Jahr 1834 bezahlten Einkaufssummen in das Miteigenthum gekommen sind.

Zu den lästigen Besitzungen der Amtskorporation gehört:

4. Das oberamtliche Gefängniß-Gebäude. Früher benützte das Oberamt die dem Staate gehörigen Gefängnisse in Stuttgart in Gemeinschaft mit dem Stadtoberamte und den später errichteten Bezirksbehörden; durch das Verwaltungs-Edikt von 1822 wurden aber die Amtskorporationen zu Einrichtung und Erhaltung der oberamtlichen Gefängnisse verpflichtet. So trat in Folge des fühlbar gewordenen Mangels an den erforderlichen Gefängnissen überhaupt die Nothwendigkeit ein, von Seite der Amtskorporation eigene Gefängnisse für das Oberamt und von Seite des Staats neue Gefängnisse für das Oberamts-Gericht herzustellen. Dieses geschah durch den im Jahr 1838 in der neu eröffneten Sophienstraße in der Nähe der übrigen Amtsbaulichkeiten auf einem Theile des Oberamtei-Gartens von dem Staate und der Amtskorporation unter einem Dache aufgeführten Gefängnißbau, dessen eine, von dem Staate erbaute Hälfte die oberamtsgerichtlichen Gefängnisse mit Gefangenwärters-Wohnung und dessen andere gegen die Oberamtspfleg-Gebäude gekehrte Seite die oberamtlichen Gefängnisse nebst sonstigen Lokalitäten und im Erdgeschosse einige Gemächer enthält, welche zur Kasernirung der dem Amte zugetheilten, in Stuttgart stationirten Landjäger an das Commando dieses Corps vermiethet sind. Zu den für den Gefängnißantheil der Amtskorporation auf 14.298 fl. sich belaufenden Baukosten wurde der letzteren, übrigens ohne Anerkennung einer Verbindlichkeit, von der Staatsfinanzverwaltung ein Beitrag von 800 fl. bewilligt, und außerdem gewährte der Verkauf des größeren Theils des Oberamtei- und Amtspfleggartens, auf dessen Areal die ganze neue Sophienstraße angelegt ist, einen Erlös von 16.545 fl., den die Amtsversammlung, soweit ihn nicht die Gefängnißbaukosten in Anspruch nahmen, dem Fonds zu Errichtung eines Erziehungshauses für verwahrloste Kinder überließ. Endlich ruht

5. auf der Amtskorporation von den ältesten Zeiten her ausnahmsweise die Last der Erhaltung einer kleinen Strecke der von Gaisburg

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Stuttgart, Amt. J. B. Müller's Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1851, Seite 096. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartAmt_096.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)