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guten sogen. Schiller liefern, dessen Preis sich so hoch als der des Stuttgarter Erzeugnisses stellt. Der Werth eines Morgens geht von 300–600 fl. Die Obstzucht ist weit ausgedehnter und im Verhältniß zur Markung kann sich keine Nachbargemeinde (Plattenhardt ausgenommen) in dieser Beziehung mit Bonlanden messen. Das Obst, welches sich besonders auf Mostsorten beschränkt, bildet eine Hauptnahrungsquelle der Einwohner; der Ertrag in mittleren Jahren ist 10–12.000 Simri. Eine im Jahr 1836 angelegte Kirschenpflanzung von ungefähr 1500 Stämmen verspricht in der Folge einen namhaften Ertrag. Einige Bürger haben in neuester Zeit mit dem Hopfenbau Versuche gemacht, die, wie es scheint, nicht unbelohnt bleiben werden.

Die Verpflichtung zu Haltung des Faselviehs ist 1836–37 von der Gemeinde den Besitzern des Widdumshofes durch Vertrag abgenommen worden. Die Rindvieh- und Pferdezucht ist unbedeutend. Die Gewerbe dienen, mit Ausnahme der Weberei, nur den nöthigsten örtlichen Bedürfnissen; viele Leinen- und Baumwollenweber arbeiten auf Bestellung, namentlich für die Plieninger Unternehmer, oder verkaufen im Ort gesponnenes und gewobenes Tuch in der Umgegend. Der Handel beschränkt sich auf Vieh, Flachs, Hanf und Kleesamen. In dem Orte bestehen 5 Schildwirthschaften.

Die Gemeinde besitzt einen 1876/8 Morgen großen Laubwald, wovon ihr 180 Morgen für ihre Schönbuchsgerechtigkeit im Jahr 1820 vom Staat abgetreten wurden, das Übrige hat sie von Privaten angekauft. Diese Waldungen werden in 30jährigem Umtrieb bewirthschaftet und ertragen jährlich 3–400 fl., welche über Abzug der Schutz- und Kulturkosten zu Gemeindezwecken verwendet werden. Der Allmandbesitz der Gemeinde beträgt 83 Morgen. Ihr Geldvermögen betrug 1849 in Aktiven 13.110 fl., in Passiven 11.746 fl. An Gemeindeschaden werden durchschnittlich 1200 fl. umgelegt, während die Staatssteuer nur 1000 fl. ausmacht. Nach dem Ableben einiger älteren Bürger, welche Allmandbäume im Genusse haben, werden keine Gemeindenutzungen mehr stattfinden; dagegen werden 55 Allmandtheile, durchschnittlich 1/8 Morgen groß an Arme unentgeldlich abgegeben. Die nicht unbedeutenden Grundgefälle an Theilgebühren u. s. w. sind von der Gemeinde seit 1836 gegenüber von der Staatsfinanzverwaltung mit einem Kapital von 16.634 fl. abgelöst worden. Das große Zehentrecht steht mit Ausnahme eines besonders versteinten, dem Hospital Nürtingen zehentbaren Districts, dem Staate zu; den kleinen Zehenten bezieht in Folge der Verwandlung des Pfarreinkommens ebenfalls der Staat. Heu- und Öhmdzehenten sind abgelöst, das Weinzehentrecht besitzt der Staat.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Stuttgart, Amt. J. B. Müller's Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1851, Seite 129. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartAmt_129.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)