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aus entwendetem Reiße, ein Erwerbszweig, welcher in neuerer Zeit, da sich die Gemeinde sowohl in ökonomischer als in sittlicher Beziehung vortheilhaft geändert, sehr abgenommen hat. Schildwirthschaften sind zwei im Ort.

Das Grundvermögen der Gemeinde besteht in einem gut bestockten Wald, dessen jährlicher Ertrag sich auf 69 Klafter und 3–4000 Stück Wellen belauft, sowie in 13 Morgen Äckern und 42 Morgen Allmanden. Das Geldvermögen derselben beträgt 3439 fl. Für die früheren Schönbuchsnutzungen bezieht der Ort gegen Bezahlung des Holzmacherlohnes jährlich vom Staat 200 Klafter Holz und 6000 Stück Wellen, welche an die Bürger vertheilt werden. Ferner erhält jeder Bürger das erforderliche Bauholz gegen Bezahlung des halben Schönbuchpreises. Außer diesen beträchtlichen Waldnutzungen besitzen die Steinenbronner noch etwa 30 Morgen Privatwaldungen. Auf der Markung befinden sich 2 grobkörnige Keupersandsteinbrüche, die gute Bausteine liefern. Der große Zehente, mit Ausnahme weniger Morgen, steht dem Staate zu, der kleine der Pfarrei; statt des Heuzehentens wird dem Staat nach altem Herkommen ein geringes Geldsurrogat entrichtet. Den Heuzehenten von den Baum- und Grasgärten innerhalb Etters bezieht die Pfarrei. Geldzinse und Fruchtgülten sind mit einem Kapital von 6552 fl. i. J. 1843 abgelöst worden.

Nach der Sage soll Steinenbronn eine Stadt gewesen seyn, die sich nordwestlich vom Ort, wo man schon Grundmauern von Gebäuden gefunden haben will, hingezogen habe. Die Stelle wird „Mauer“ genannt, und unweit davon gegen Südosten liegt der sogenannte Kriegs- oder Schelmenwasen, auf dem noch ein ungefähr 100 Schritte langer Wall sichtbar ist.

Steinenbronn war gleich den Nachbardörfern im 13ten Jahrhundert pfalzgräflich tübingisch; im Jahr 1303 wird ein Hof genannt, welchen Ritter Johann von Kaltenthal an Kloster Salem verkauft hatte, worüber Graf Eberhard von Württemberg eine Urkunde ausstellte (Salem. Schenkungsbuch im Karlsr. 3, 317). Konrad der Scheerer, Graf von Tübingen, verkaufte im Jahre 1347 mit dem Forste Schönbuch auch das Dorf Steinenbronn an die Grafen Eberhard den Greiner und Ulrich von Württemberg, worauf im Jahr 1348, da das Verkaufte Reichslehen war, Kaiser Karl IV. die genannten zwei Grafen hiemit belehnte. (Sattler, Grafen, 1, 153. Scheffer 23).

Den Pfarrsatz hatte ehedem Kloster Bebenhausen (Binder 835).

Über das alte Erbfolgerecht von Steinenbronn siehe Fischer, Erbfolge 2, 249.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Stuttgart, Amt. J. B. Müller's Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1851, Seite 253. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartAmt_253.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)