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in die Portion ihrer Mutter ein. Auf Lichtmeß 1853 wurden 21 Portionen à 15 fl. an Wittwen und Waisen abgegeben.

Auf Gegenseitigkeit beruhende Vereine, die sich ausschließlich auf Stuttgart beziehen, sind:

Die Wittwen- und Waisen-Pensions-Gesellschaft der Mitglieder der K. Hofcapelle, g. 1830 unter dem Protectorat des Königs. M. 60, worunter 5 auswärtige. Die K. Hofdomänenkammer führt die Oberaufsicht. M., deren Jahresgehalt unter 300 fl. beträgt, sind nicht verpflichtet, beizutreten. Das Eintrittsgeld je nach der Größe des Gehaltes 40 fl. bis 120 fl. bis zum 36. Lebensjahre; von da das 11/2 bis 3fache. Jahresbeiträge finden in der Regel nicht Statt. Die einzelnen Pensionen betragen bis jetzt jährlich 250–300 fl. und erstrecken sich auch auf die Kinder bis zum vollendeten 18. Jahre. E. seit mehreren Jahren 3600–4000 fl., A. an Pensionen 3000–3600 fl., V. 37.897 fl., allermeist durch Königliche Geschenke, die im Einzelnen nicht angegeben werden konnten, und durch Einnahmen von Benefice-Vorstellungen und den Winter-Concerten der Hofcapelle entstanden. Die Gesellschaft besitzt eine größere Sammlung der besten Musikalien.

Der Verein zu Unterstützung der Wittwen und Waisen der niedern K. Dienerschaft, g. 1832. Zum Beitritte sind alle Diener des Hofs und der Hofdomänenkammer, auch diejenigen bei der Kronprinzlichen Hofhaltung, verbunden, welche ohne gesetzliches Pensionsrecht definitiv mit festem Gehalt angestellt sind, mit Ausnahme der Hof- und Schloß-Knechte, Lampisten und bürgerlichen Waldschützen. Die Verwaltung führt zwar die K. Hofdomänenkammer; doch steht einem Ausschusse eine gewisse Einwirkung auf die Angelegenheiten des Vereins zu. M. 285. Das Eintrittsgeld beträgt je nach dem Alter 12–36 fl., der Monatsbeitrag im ersten Jahre 1 fl., später 30 kr. In den letzten Jahren konnte eine Jahrespension auf 80 fl. gestellt werden; die Zahl der im Genuß Gestandenen war 71. E. 6433 fl., V. 38.103 fl. allermeist aus Schenkungen des Königs und der Königlichen Familie entstanden.

Die Wittwen- und Waisen-Pensions-Gesellschaft der Angehörigen des K. Hoftheaters, g. 1838; unter dem Protectorat des Königs. M. 86. Die K. Hofdomänenkammer hat die Oberaufsicht. Jahresbeiträge werden von den in Activität stehenden M. seit einigen Jahren nicht mehr erhoben. Die Pensionen erstrecken sich auch auf die Kinder. E. 4964 fl., V. 40.785 fl., durch königliche Geschenke, Benefice-Vorstellungen und die zuvor erwähnten Concerte etc. entstanden. Am 1. Juli 1853 standen 9 Wittwen im Genuß der statutenmäßigen Pension von je 300 fl.

Zu Unterstützung gewisser Gewerbe-Angehörigen, zunächst für Stuttgart, bestehen:

Die fünf Unterstützungskassen der Gehilfen der Buchdruckereien und Schriftgießereien. Seit 1815 besteht eine Kranken- und Invaliden-Kasse. E. etwa 2400 fl. Von 1815/49 wurden für Kranke (wöchentlich 4 fl.), bei Sterbefällen (25 fl.), zu Reisegeldern und Unterstützungen der Gebrechlichen 37.431 fl. ausgegeben. Die 1840 g. Wittwen- und Waisenkasse reichte im Jahr 1849 – 13 Portionen von 52 fl. – Aus einer Viaticumskasse erhält der Durchreisende 1 fl. 30 kr. – Eine Frauen- und Kinderleichenkasse verabfolgt für den Sterbfall einer Frau 25 fl., eines Kindes 4–10 fl. Zu Unterhaltung dieser 4 Kassen gibt jeder Einzelne jährlich 15–16 fl. Auch

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 340. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0340.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)