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Kostportion zugelegt oder abgezogen. – Die Hauszöglinge, Landköstlinge, Lehrlinge und Schulamtszöglinge haben, solange sie im Verband der Anstalt stehen, einen Anspruch auf freie ärztliche Behandlung in den Krankenzimmern. Nach der Durchschnittsberechnung der letzten 41 Jahre sind von den 328 der Anstalt zugetheilten Waisenzöglingen unter 14 Jahren jährlich je 3,17 gestorben, was auf 100 Zöglinge 0,966 macht. -

Die Einkünfte des Waisenhauses bestehen a) in den Zinsen des Grundstocks, der durch kleinere und größere Gaben aus allen Theilen des Landes ersammelt worden ist. Seit 1817 ist dem Grundstock des Waisenhauses durch die jährlichen Geschenke des Königs und der Königin ein Zuwachs von 29.000 fl. zugeflossen; b) in dem Kirchenopfer an Bußtagen, bei Taufen und in freiwilligen Gaben bei feierlichen Hochzeiten, aus 34 evang. Decanaten, circa 9000 fl. jährlich; c) in sonstigen Gaben; d) Eintrittsgeldern der Zöglinge; e) in vierteljährlichen Zuschüssen der Staatshauptkasse statt der dem Waisenhaus entgangenen Gefälle. – Besondere Stiftungen für die Waisenzöglinge während ihrer Bildungszeit in Gewerbslehren sind gemacht:

von einem Ungenannten 10.000 fl.
von Prof. Chr. Heinr. Hiller in Tübingen 0.1000 fl.
von Geh. Hofrath Elias Benjamin Tritschler in Stuttgart 0.2000 fl.
von Pfarrer Mercy in Gruol, K. Preuß. O.A. Haigerloch 00.400 fl.
von Gymnasist Ludw. Heinr. Steinhofer 00.300 fl.

– Die Anstalt besitzt auch eine eigene Sparkasse. – Während der Jahre, in welchen der Zögling von seinem 14. Lebensjahr im Verband der Anstalt ist, wird für Jeden ein besonderer Sparhafen angelegt, theils aus Geschenken, welche jeder einzelne erhält, theils aus den Gaben, welche dem Sparhafen der Waisen im Allgemeinen zufließen. Dieses Sparhafengut wird jedem Zögling bis in sein 25. Lebensjahr im Waisenhaus selbst verwaltet und zu 41/2 % verzinst. Die Summe der am Sparhafen Antheil Nehmenden beträgt 900, und die Gesammtsumme der Guthaben gegen 25.000 fl. Der Sparhafen verdankt der Wohlthätigkeit der Bewohner Stuttgarts die meisten Gaben, welche bei Austragung der jährlichen gedruckten Waisenhausnachrichten und bei den Umzügen der Waisen durch die Straßen der Stadt im Monat Mai dargereicht werden.

Da die Stadt nur für die ihr angehörigen Armen zu sorgen verpflichtet ist, so ward bei der mit zunehmender Industrie sich mehrenden Anwesenheit von Auswärtigen das Bedürfniß immer größer, auch solche Bedürftige, welche einen rechtlichen Anspruch an die städtischen Kassen nicht machen können, in Obhut zu nehmen. Dieser allgemeinen Wohlthätigkeit widmeten sich freiwillige

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 359. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0359.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)