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2) Die Wasserscheide zwischen dem Neckar und der Ammer führt in östlicher Richtung über den Rücken des Ammerbergs, wo sie einige 100 Schritte nördlich von der Ödenburg in den Bezirk eintritt und über den schmalen Rücken des Burgholzes bis zu dem Tübinger Schloß hinläuft, von da zieht sie über die Stadtkirche und über den Österberg bis zur Einmündung der Ammer in den Neckar. Diese Wasserscheide ist jedoch durch den von der Ammer abgleiteten Mühlkanal künstlich unterbrochen.

3) Die Wasserscheide zwischen dem Neckar und der Steinlach auf der linken Seite des letzteren Flusses tritt auf der Markung Dußlingen über die südliche Bezirksgrenze, führt in nördlicher Richtung etwa 1/2 Stunde westlich an Dußlingen vorüber, wendet sich dann gegen Nordwesten und zieht in den Bühlerwald, von hier an in nordöstlicher Richtung über den Eckhof aus die Ramshalde, wo sie sich gegen Norden wendet und an Cresbach westlich, an Derendingen östlich vorüber bis zur Einmündung der Steinlach in den Neckar.

4) Die Wasserscheide zwischen dem Neckar und der Echaz, beziehungsweise der Steinlach und der Echaz, überschreitet die Bezirksgrenze auf dem Stöffelberg, von dem sie hinabzieht und nahe der Stelle, wo die Straße von Gönningen nach Reutlingen in die von Bronnweiler nach Reutlingen eingeht, den Oberamtsbezirk eine zeitlang verläßt und in den Oberamtsbezirk Reutlingen eingeht; hier nimmt sie ihre Richtung über den Kugelberg, den Hornwasen, den Kreuzwald, westlich an Ohmenhausen vorüber, auf den Schamberg, von da auf die Schelmenäcker, wo sie den diesseitigen Bezirk wieder erreicht. Von hier zwischen Immenhausen und Mähringen durch, westlich an Wankheim vorüber bis in den Aspenhau; bis hieher bildet sie zugleich die Wasserscheide zwischen Echaz und Steinlach. Von hier an ändert sie ihre Richtung in eine nordöstliche, zieht nördlich an Wankheim vorüber über die Flur Steinach, berührt beinahe das südliche Ortsende von Kusterdingen und läuft vollends bis zur Vereinigung der Echaz mit dem Neckar.

c. Erdfälle und Höhlen

kommen im Bezirk nicht vor.


2) Gewässer.

Der Flächeninhalt sämtlicher Gewässer, d. h. der Flüsse, Bäche, Seen und Weiher beträgt 1707/8 Morgen, davon kommen auf Seen und Weiher 21/8 Morgen, auf Flüsse und Bäche 1686/8 Morgen.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 012. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_012.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)