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Unter dieser Summe ist jedoch der Grundbesitz des Staats und anderer steuerfreier Institute nicht begriffen. Ersterer besteht laut der im Jahr 1828 gefertigten Übersicht in nachstehenden nutzbaren Flächen:

zelglich gebaute Äcker 112     Morgen
nicht zelglich gebaute Äcker 283     Morgen
einmähdige Wiesen 14     Morgen
zweimähdige Wiesen 378     Morgen
Küchengärten und Länder 60     Morgen
Weinberge 1     Morgen
Waldungen 12.9975/8 Morgen
Weiden 139     Morgen
Öden 114/8 Morgen
Steinbrüche, Lehmgruben –     Morgen
zusammen       13.9961/8 Morgen.

B. Geldwerth des Viehstandes.

Nach der neuesten Aufnahme des Viehstandes vom 1. Januar 1865 und den früher dießfalls angenommenen Sätzen für den Werth der verschiedenen Thiergattungen (vergl. Memminger’s Beschreibung v. Württemberg 1841, S. 506) beträgt der Werth der

Pferde über 3 Jahren
Pferde unter 3 Jahren
734 St.
63 St.
zus. 797 St. à 50 fl. = 39.850 fl.
Maulesel, Maulthiere, Esel 0 St. —     —    
Rindvieh und zwar:
  Zuchtstiere 82 St. 13.270 St. a 25 fl. = 331.750 fl.
  Ochsen und Stiere über 2 Jahren 2966 St.
  Kühe 6078 St.
  Schmalvieh 2341 St.
  Kälber 1803 St.
Schafe, spanische 1153 St. 10.993 St. a 6 fl. = 65.958 fl.
Schafe, Bastardschafe 9697 St.
Schafe, Landschafe 143 St.
Schweine 2900 St. à 8 fl. = 23.200 fl.
Ziegen 550 St. à 5 fl. = 2750 fl.
Bienenstöcke 1079 St. à 5 fl. = 5395 fl.
zusammen       468.903 fl.

Es beträgt hienach der Gesamtwerth des unbeweglichen Vermögens nach dem Steueranschlag, und des Viehstands 11.376.682 fl. 50 kr.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 124. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_124.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)