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3. Handelsgewerbe.

Das Gewerbekataster von 1863 enthält an Kauf- und Handelsleuten:

Kaufleute 78 mit 38 Gehilfen.
Krämer und Kleinhändler 565 ohne Gehilfen. An Wirthschaftsgewerben enthält das Kataster:
a) Schildwirthschaften 77 mit 40 Gehilfen.
b) Andere Wirthschaften 86 mit 28 Gehilfen.
Apotheken sind 4 mit 3 Gehilfen vorhanden.

Bei den Handelsgewerben verdienen besondere Erwähnung: der Hopfenhandel, der in Gönningen betriebene Handel mit Gartensämereien und dergleichen und der Handel mit den Erzeugnissen der Steinbrüche des Bezirks.

Hopfenhandel.

Bei demselben ist zu unterscheiden der Absatz der Erzeugnisse des Bezirks von dem eigentlichen Handel.

Mit dem Hopfenbau wurde zu Anfang der 40er Jahre im Bezirk begonnen, Ende der 40er Jahre nahm der Anbau dieses Handelgewächses größere Dimensionen an und ist seitdem sowohl in der Oberamtsstadt als auch in einem Theil der Landgemeinden in steter Ausdehnung begriffen. Während in der ersten Zeit der Absatz mit Schwierigkeiten verbunden war, änderte dieß sich schnell mit der Ausdehnung des Anbaus und dem Bekanntwerden des guten Produkts. Regel ist, daß die Producenten gleich nach der Ernte verkaufen und zwar wird von ihnen fast ausnahmslos nur gegen Baarzahlung verkauft.

Der Absatz erfolgt theils an die Hopfenhandlungen des Bezirks, theils und vorzugsweise an bayerische Handlungen, insbesondere in Nürnberg, Fürth und Bamberg; zwei Nürnberger Hopfenhandlungen

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 162. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_162.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)