Seite:OATuebingen 343.png

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es erhielt von dem Pfalzgrafen Eberhard von Tübingen den 7. Okt. 1294 für seinen Tübinger Hof Freiheit von allen Abgaben und Diensten und von dem Grafen Eberhard von Württemberg und seinem Sohn Ulrich den 11. März 1305 für sein Stuttgarter Eigenthum Befreiung von aller Steuer, Bet und Dienstbarkeit, letztere um 100 Pfd. Heller (Mone 14, 363. 15, 353); auch genoß es durch kaiserliche Privilegien des 13. Jahrhunderts in den vier genannten Reichsstädten Steuerfreiheit, was in Ulm besonders für den Weinhandel, welchen das Kloster dort trieb (Cleß B. 358), vortheilhaft war. Einverleibte Pfarreien besaß es z. B. seit 1326 die von Tübingen, Oberkirch und Altingen.

Päbstliche Vergünstigungen erhielt es unter anderen von Pabst Gregor IX. mittelst obiger Bulle vom 8. März 1229, wonach neben anderem die Mönche nur vor einem geistlichen, nie vor einem weltlichen Richter sollten belangt werden können; von Pabst Nikolaus IV., welcher unterm 15. Mai 1291 die Mönche auch weltliche Güter mit Ausnahme der Lehen erben ließ; und von Pabst Bonifacius VIII., welcher unter dem 13. April 1295 befahl, daß kein Geistlicher oder Laie, welcher Klage führte, sich unterstehen sollte, Mönche oder Laienbrüder gefangen zu nehmen, klösterliches Vieh oder Güter zu pfänden.

Über ihre Klosterstiftung besaßen gemäß der obigen Urkunde vom 30. Juli 1191 die Pfalzgrafen wirklich keine Vogtei. Am 8. Juli 1305 nahm K. Albrecht das Kloster mit Personen und Sachen in seinen besonderen Schutz, befreite es von allen Leistungen an seine Landvögte und Amtleute und gebot den Bürgern von Eßlingen, Reutlingen und Weil, demselben auf Verlangen in Nöthen beizustehen. Damals hatte es bereits durch einen Pfalzgrafen von Tübingen selbst, Gottfried von Tübingen-Böblingen, großen Schaden erlitten, als derselbe am 5. August 1280 mit bewaffneter Macht eingefallen war, wofür er jedoch strenge büßen mußte. Einige Jahre darauf fühlte es die schwere Hand des gewaltthätigen Grafen Eberhard des Erlauchten von Württemberg (Mone Zeitschr. 20, 236) und mußte z. B. 1309 und 1318 zu bedeutenden Verkäufen schreiten. Gegenüber den immer zu befürchtenden Eingriffen von Seiten der Tübinger Pfalzgrafen ließ sich das Kloster am 4. Nov. 1317 von den Söhnen des ebengenannten Gottfrieds, Wilhelm, Heinrich und Gottfried, eidlich versprechen, sie werden es, seine Kirche, Leute, Güter in Städten, Dörfern, Höfen und auf dem Lande schirmen, und selbst ihm kein Leid thun. Bald darauf, am 28. Oct. 1318 nahm Graf Rudolf von Hohenberg das Kloster in seinen Schutz,

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 343. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_343.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)