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Urach erhält denjenigen Theil der Zähringischen Erbschaft, welchen die Herzoge von Teck an Friedrich verkauft hatten, zurück; was Lehen ist, gibt ihm der Kaiser zu Lehen; im Übrigen behalten beyde Theile, was sie zur Zeit der Aussöhnung zu Ulm inne hatten; Egino hat jedoch nicht auf diejenigen Güter zu verzichten, welche der Kaiser dadurch noch behält.[1]

Auf diese Weise kam Graf Egon nicht nur in den ruhigen Besitz der Stadt Freyburg und der Zähringischen Güter auf dem Schwarzwalde, aus welchen nachher die Grafschaften Freyburg und Fürstenberg sich bildeten, sondern er vergrößerte sich auch in seiner nächsten Umgebung.[2] Egon erscheint später noch in mehreren Urkunden bis in’s Jahr 1229; im Jahr 1228 erlaubt er durch Urkunde, gegeben zu Urach den 27. Nov. 1228, seinen Dienstleuten den Gebrüdern Rudolph und Burkhard, Herbort d. j. und Walther genannt Mulin, ein, nicht weit von Urach gelegenes, Gut Cimberbuch, das von ihm zu Lehen rührte, an das Kloster Bebenhausen zu verkaufen, und seine Söhne Egino d. j., Rudolph und Berthold gaben ihre Einwilligung dazu. Sattlers Top. S. 144. Er starb im Jahr 1230, wenn nicht noch 1229 und hinterließ mehrere Söhne. Agnes soll nachher noch einen Grafen Eberhard von Würtemberg geheirathet haben, was jedoch nicht sehr wahrscheinlich ist.

Die Söhne Egons d. ä. waren und sind als solche, beurkundet:

  1. Beyde Urkunden sind abgedruckt bey Schöpflin und neuerdings in dem Urkundenbuch der Stadt Freyburg von Dr. Schreiber. 1828 B. 1. p. 43 und ff. Im Übrigen vergl. Schöpflin I. c. I., p. 220 und ff. Schmidlin I. c. p. 142 und ff.
  2. Minder glücklich war die Schwägerin Egons, Clementia, die Witwe Bertholds V. Der Gemahl hatte ihr Burgdorf und die Güter der Gegend zum Witthum bestimmt; Egon und sein Sohn nahmen ihr während der Händel mit dem Kaiser Alles weg, führten sie selbst gefangen fort, und hielten sie 17 Jahre in Gefangenschaft, bis endlich K. Friedrich II. in’s Mittel trat, und auf einem Reichstage zu Mainz im Jahr 1235 den Ausspruch that, daß Clementia in Freyheit zu setzen, und ihr die abgenommenen Güter zurückzugeben seyen. Schöpflin I. c. I. p. 104.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Urach. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1831, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAUrach_133.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)