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bedeutend gewesen seyn; denn im Jahr 1282 noch bezahlte der Kaiser Rudolph für die Grafschaft Friedberg nicht mehr als 1280 Mark Silbers. [1] Ob auch die Stadt Münsingen mit Zugehör darunter begriffen war, wie man gemeiniglich annimmt, ist noch sehr ungewiß. Allen Umständen nach war die Grafschaft durch Hausverträge für den Fall für Bertholds Tod dem Grafen Heinrich überlassen worden; dieser verkaufte sie dann an Graf Ulrich von Würtemberg. Die Art, wie der Kauf zwischen Ulrich und Heinrich geschlossen worden, läßt sich nicht mehr genau angeben. Noch bey Lebzeiten Bertholds, im Jahr 1264, vertauschte Graf Heinrich die halbe Grafschaft Urach an Graf Ulrich gegen die halbe Herrschaft Wittlingen. Die darüber noch im Original vorhandene Urkunde, Actum apud Urah, 19. Apr. 1254, ist im Wesentlichen folgenden Inhalts:

l) Graf Ulrich von Würtemberg schenkt dem Grafen Heinrich von Fürstenberg die halbe Veste Wittlingen mit allem Zugehör, unter Vorbehalt der andern Hälfte; 2) auf gleiche, Weise schenkt Graf Heinrich von Fürstenberg dem Grafen Ulrich von Würtemberg die halbe Veste Urach; 3) Heinrich schenkt überdieß noch die Hälfte seiner Güter zwischen der Veste Urach und der Slatersteige, (ohne Zweifel Schlattstaller Steige bei Grabenstetten) ferner die halbe Grafschaft die er von seiner Mutter ererbt hatte;[2] 4) dagegen muß Ulrich für den Fall der Kinderlosigkeit dem Grafen von Fürstenberg und seinen Söhnen vermachen (legare debet) die Veste Wittlingen mit Allem was dazu gehört, ebenso die Veste Urach, und Güter am Rhein, die er überdieß noch von der Pfandschaft zu lösen hat; 5) für den Fall aber, daß Ulrich Erben erhielte, behält er die Erbschaft Urach, verspricht aber dieselbe in Geld oder in andern Besitzungen zu ersetzen; das Vermächtniß Ulrichs soll jedoch aufrecht bleiben, bis die Erben zu Jahren kommen; 6) die Kirchen zu Nürtingen, Dettingen und Urach sollen das erstemal von dem Grafen von Fürstenberg, dann aber von beyden Theilen oder ihren Erben gemeinschaftlich verliehen werden; 7) im Übrigen machen sich beyde

  1. S. Beschreibung des Oberamts Saulgau S. 201.
  2. Die Mutter war eine geb. Gräfin von Neufen, und vermuthlich sind unter der mütterlichen Erbschaft Neufische Güter verstanden. Die Deutung, welche Sattler Top. S. 145 comitia ex materna haereditate gibt, wird dadurch überflüssig. Unter jener Neufischen Erbschaft war wahrscheinlich auch ein Theil von Nürtingen.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Urach. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1831, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAUrach_137.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)