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der Hospital Vaihingen, der Hospital Markgröningen und die Orts-Stiftungspflege als Großzehntherren auf. In den hofkammerlichen Orten (s. o.) wurden die großen Zehnten von dem Hofcameral-Amt eingezogen. Auf der Markung Mühlhausen hatte einen District der Hospital Markgröningen allein, einen anderen dieser zugleich mit dem Staat zu 7/13 und 6/13 zu verzehnten. In Nußdorf gehörte der große Zehnte zwar dem Staat allein, an dem Novalzehnten aber gebührten demselben nur 25/96, die übrigen 71/96 kamen der Grundherrschaft zu. Der Groß-Zehnt zu Rieth war früher württembergisch, wurde aber 1709 als Lehen an den damaligen Geheimen Rath Georg Wilhelm v. Reischach abgetreten. In Unter-Riexingen gebührte die eine Hälfte der Ortsstiftungspflege, die andere dem Hospital zu Vaihingen.

Die kleinen Zehnten gehörten in der Mehrzahl der Orte zu den Pfarreien; in Ober-Riexingen zur Hälfte dem Staat, zur Hälfte der Pfarrei, in Iptingen dem Staat allein. Zu Untermberg wurde der kleine Zehnte in der Brach zu 2/3 und 1/3 zwischen dem Staat und der Pfarrei Bissingen, in Weissach ebenso zwischen Staat und Ortspfarrei getheilt. In Unter-Riexingen bestanden hinsichtlich des kleinen Zehnten dieselben Verhältnisse, welche oben beim großen angeführt wurden. Bemerkenswerth ist, daß lagerbüchlich in hiesigem Bezirk die Sommergerste zum kleinen Zehnten gerechnet wurde.

Die Heu- und Öhmdzehnten bezogen in Vaihingen, Nußdorf und Unter-Riexingen die Ortspfarreien, in Enzweihingen die Stadtpfarrei Vaihingen, theilweise auch der Hospital Vaihingen und die Stiftungspflege Enzweihingen. In Mühlhausen gehörten 7/13 dem Hospital Markgröningen, der Rest dem Staat, ersterer bezog aber von einem besonders versteinten Bezirk den Heuzehnten allein. Der Staat, welchem in den nicht genannten Gemeinden, mit Ausnahme der hofkammerlichen Orte, das Recht allein zustand, hatte nur in Untermberg einen abgeschiedenen Heuzehntdistrict. In Hochdorf, Ober-Riexingen und Sersheim wurde kein Heuzehnt gereicht.

Die Weinzehnten standen beinahe ausschließlich dem Staate zu. Nur in den hofkammerlichen Orten bezog das Hofcameral-Amt Freudenthal dieselben; in Mühlhausen und Unter-Riexingen bestanden hinsichtlich der Weinzehnten dieselben Verhältnisse, welche oben beim großen Zehnten ausgeführt sind.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Vaihingen. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 059. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAVaihingen0059.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)