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Gegen Ende des 11. Jahrhunderts erscheint G. im Stiftungsbuch des Kl. Reichenbach (Württ. Jahrb. 1852, I. S. 118).

Auf Groß-Glattbach saßen die Herren von Glattbach, ohne Zweifel Dienstmänner der Grafen von Vaihingen, unter deren Oberherrlichkeit der Ort überhaupt ursprünglich stund. Es kommen vor Anselm und seine Söhne Wolfram und Wienand von G. im Anfang des 12. Jahrhunderts (Cod. Hirsaug. 30b. 31a. 34a), Reinhard von G. im Jahr 1196 (Wirt. Urkundenbuch 2, 317) und Diemar 1254 in Kl. Maulbronner Urkunden, später Leutwein, welcher im Jahr 1263 von den Edeln von Weissenstein mit einem Antheil am Dorf Huchenfeld bei Pforzheim belehnt wurde (Sachs Baden 2, 14), im 14. Jahrhundert Heinrich (Mone Zeitschr. 5, 92). Als Wappen führten diese Herren eine Raute in goldenem Schilde.

Am 14. Oct. 1308 urkundete Graf Konrad von Vaihingen, daß er den rheinischen Pfalzgrafen Rudolph und Ludwig, sowie der Gemahlin des Ersteren, Mechthild, sein eigenes Dorf Glattbach aufgegeben und von denselben zu Burglehen wieder empfangen habe, also daß er zu Heidelberg ihr ledig Burgmann sein solle (Böhmer Wittelsb. Regg. 132).

Ansehnlichen Besitz hatte früher schon das Kl. Maulbronn erworben, bereits den 3. April 1243 einen Hof in „Gladebach“ von Gertrud, Schwester Alberts von Liebenstein. Auch in dem 14. und 15. Jahrhundert erkaufte es sich noch mancherlei Güter und Rechte, wenn es gleich auf der andern Seite auch wieder veräußerte, wie am 30. Nov. 1362 einen Hof an Konrad Zymerer, Bürger zu Vaihingen.

Seit obiger Lehens-Auftragung von Seiten der Grafen von Vaihingen und als Schirmvögte des Kl. Maulbronn waren die rheinischen Pfalzgrafen hier Meister, bis im Jahr 1504 das Kriegsglück des Herzogs Ulrich den Ort mit dem ganzen Klosteramte Maulbronn von der Pfalz hinweg dauernd an Württemberg brachte.

Ein hiesiger Kirchenrector erscheint im Jahr 1294 in der Person Emehards (St.-A.). Neben der Pfarrei bestund schon im 14. Jahrhundert eine Frühmesserei, wenigstens kommt den 7. Aug. 1332 Hermann der Frühmesser vor.

Gefällberechtigt war zur Zeit der Ablösungs-Gesetze von 1848 und 1849 die Finanzverwaltung, welche für Zehnten 30.706 fl. 17 kr. und für andere Gefälle 1083 fl. 31 kr. Ablösungsschilling erhielt.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Vaihingen. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 144. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAVaihingen0144.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)