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Herzog Eberhard Ludwig verlieh solchen als Mannlehen den 5. August 1709 an den Freiherrn Georg Wilhelm v. Reischach, herzoglich württ. Geheimenrath und Oberrathspräsidenten. Ein weiterer Theil, ursprünglich den von Helmstadt gehörig, kam 1627 käuflich an Dr. Oßwald, württ. Leib- und Hofmedicus zu Stuttgart, welcher später zur katholischen Religion überging und Leibmedicus des Erzherzogs Ferdinand Karl von Österreich wurde. Im Jahr 1658 kam dieses Gut an die Herren v. Reischach, von denen die hiesige Bürgerschaft bedeutende Stücke desselben an sich gebracht hat. Endlich gehörte noch ein Theil den von Leutrum; solchen erkaufte im Jahr 1768 der württembergische Kirchenrath von Philipp Ludwig von Leutrum.

So ist die Reischach’sche Familie, von welcher die Riether Linie wegen der Verdienste des Staatsministers Karl Friedrich Philipp v. Reischach im Jahr 1810 in den Grafenstand erhoben wurde, im Besitz zweier Lehengüter, des von den Truchsessen von Höfingen herrührenden, welches zwischen der Riether und Nußdorfer Linie getheilt ist, und des neueren am 5. August 1709 verliehenen.

Wirkliche Patrimonialgerichtsbarkeit hatten die Herren v. Reischach im Orte selbst nicht, wohl aber das niedere Strafrecht innerhalb des inneren und äußeren Schloßhofes und in den dazu gehörigen, ummauerten Gärten.

Leibeigene verkaufte 1423 Heinrich von Gärtringen an Württemberg, und 1484 Helena Kayb, Hans von Sachsenheim Wittwe, an Hermann von Sachsenheim.

Im 15. Jahrhundert bestund hier blos eine Capelle mit einer Kaplanei (Würdtwein Subs. 10, 345), an welcher eine St. Stephanspfründe gestiftet war. Solche war ursprünglich Filial von der Vaihinger Kirche, und kam mit der letzteren an den Deutschorden. Den 30. Mai 1492 gab der Deutschmeister Andreas von Grumbach seine Zustimmung, daß die von Rieth aus ihrer Kapelle eine Pfarrkirche machen und sich von der Mutterkirche zu Vaihingen separiren dürfen, wie solches schon 1487 von dem Deutschmeister v. Neipperg erlaubt worden war. Mit dieser ehemaligen Mutterkirche ging die hiesige Kirche im Jahr 1553 an Württemberg über, von dem Herzog Christoph von Württemberg dem Deutschorden abgetauscht (Sattler Herzoge 4, 49), und so stehen die Patronats- und Nominationsrechte auch jetzt der Krone zu.

Von 1624–1635 war Rieth nach Enzweihingen eingepfarrt.

Gefällberechtigt waren zur Zeit der Ablösungsgesetze von 1848/49 und erhielten in Folge der Vollziehung derselben an Ablösungs-Capitalien

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Vaihingen. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 219. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAVaihingen0219.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)