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Nach Tabelle IV. hat die höchste Grundsteuer die Gemeinde Waiblingen, die niedrigste Hahnweiler zu bezahlen. Der höchste Betrag an Gebäudesteuer wird von Waiblingen, der niedrigste von Ödernhardt erhoben. Die höchste Gewerbesteuer trifft Winnenden, die niedrigste Baach.

Von indirekten Abgaben wurden in unserem Bezirke im Durchschnitt der Jahre 1846/47 erhoben:

1. an Wirthschaftsabgaben 1846/47 erhoben
a) vom Wein und Obstmost 25.452 fl. 39 kr.
b) Malzsteuer 6312 fl. 55 kr.
c) Branntweinfabrikationsabgaben 288 fl. 29 kr.
d) Branntweinausschanksabgaben 2252 fl. 53 kr.
e) Essigausschanksabgaben 271 fl. 27 kr.
2. an Accise:
a) von Güterveräußerungen 3850 fl. 29 kr.
b) von Lotterien u. s. w. 15 fl. 26 kr.
c) von Markt- und Handelswaaren 11 fl. 50 kr.
3. an Hundeauflage, einschließlich des Antheils
der Ortsarmenkassen
358 fl. 20 kr.


VII. Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.


1. Politischer Zustand.

Die Gegend dieses Oberamts gehörte zu denjenigen Bezirken Schwabens, welche durch römische Ansiedlungen sich in der frühesten Geschichte bemerklich machten; namentlich die Umgebungen von Waiblingen und Beinstein liefern häufig Spuren der Römer, von welchen eine Hauptniederlassung in der nächsten Nähe unseres Oberamtsbezirks auf dem Altenburger Felde bei Canstatt bestand und deren Straßennetz, welches wir unten näher verfolgen werden, auch diese Gegend umspann.

Das frühe geschichtliche Hervortreten Waiblingens scheint mit der Bedeutung, welche vorher die Römer durch ihre Ansiedlung dem Orte gegeben haben, im Zusammenhang zu stehen. In der karolingischen Zeit war Waiblingen als königlicher Hof und öfterer Aufenthaltsort jeweiliger Könige einer der Brennpunkte des damaligen

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Waiblingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWaiblingen0081.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)