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sich sofort Waiblingen und machte mit ihr am 12. August 1312 folgenden Vertrag: Waiblingen soll bei all dem Recht bleiben, welches es von Alters her gehabt, und Eßlingen soll es darin „bessern und nicht bösern;“ sechs Jahre lang soll Waiblingen gänzlich steuerfrei seyn, später 150 Pf. Heller an Eßlingen zahlen; es soll einen Eßlinger Bürger oder einen Eßlinger Eidgenossen zum Vogt nehmen; tauge er nicht, so dürfe ein anderer genommen werden; zum Schultheißen dürfe die Stadt wählen, wen sie wolle. Umgeld und Zoll wurden den Waiblingern überlassen, ihre Stadt damit zu bessern. (Sattler Grafen I. Beil. Nr. 46.) Sonach blieb Waiblingen, gleich mehreren altwürttembergischen Städten, unter Eßlingen, welches den 1. Juni 1315 diese Stadt gleich wie Stuttgart an K. Friedrich den Schönen übergab. Friedrich sollte beide Städte inne haben, bis die Bürger von Eßlingen, Stuttgart und Waiblingen mit den Grafen Eberhard von Württemberg verrichtet wären (Sattler a. a. O. Nr. 51). Noch in demselben Jahre kehrte jedoch Waiblingen bei dem neu aufblühenden Glück und der Wiedereinsetzung Graf Eberhards unter dessen Botmäßigkeit zurück.

Bei den Theilungen, welche im Hause Württemberg vorkamen, hatte Waiblingen folgende Schicksale: 1365, 5. Juni, wurde Graf Ulrich, Bruder Graf Eberhards des Greiners, von dem letzteren abgefunden – außer andern Orten – auch mit Waiblingen und dem Nutzen und den Gefällen der dasigen Capelle und Kellerei, sammt der Burg und Dorf Bittenfeld (Steinhofer 2, 347. Sattler Gr. 1, 196); indeß fiel auf Ulrichs schon im nächsten Jahr erfolgten Tod Alles wieder an Eberhard zurück. Bei der dauernderen Landestheilung vom 25. Januar 1442 (Sattler 2, 132) erhielt Graf Ulrich der Vielgeliebte die Städte Waiblingen und Winnenden sammt ihren Ämtern; in pfälzische Gefangenschaft gerathen mußte indeß dieser Graf im Jahre 1463 für die richtige Verzinsung von 40.000 fl., welche er von seinem Lösegeld schuldig blieb, die Städte Waiblingen und Botwar an den Pfalzgrafen verpfänden, worauf die Einwohner dem letzteren zu huldigen hatten. (Sattler 3, 25.)

Aus der württembergischen Hausgeschichte knüpfen sich an Waiblingen überhaupt folgende Einzelheiten. Geboren wurde in hiesiger Stadt im Jahre 1409 Anna, Tochter des Grafen Eberhard des jüngern; den 3. April 1439 Graf Ludwig II. († 1457), Sohn Graf Ludwigs I. und Mechtildens von der Pfalz; den 1. Februar 1447 Graf Eberhard VI. (als Herzog der II.), Sohn Graf Ulrichs des Vielgeliebten; gestorben ist den 2. Juli 1419 Graf Eberhard IV. – Im Jahre 1459 zog hieher die eben erwähnte Anna nach ihrer Trennung von ihrem Gemahle Philipp Grafen

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Waiblingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWaiblingen0107.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)