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behufs des Schloßbaues in Schorndorf abgebrochen und weggeführt; der Burggraben ist noch sichtbar. Die von Iberg stifteten in die ehemals neben der Burg befindliche Capelle eine Messe, worüber die Stifter, Gebrüder Heinrich und Ulrich von Iberg, Edelknechte, im Jahr 1355 von Mangold von Brandis, Landcomthur in Franken, lebenslänglich die Collatur erhielten, welche im Jahr 1432 den Brüdern Johann und Anselm von Iberg, weil ihr Vater der Capelle mit ihr zugewiesenen Zinsen ausgeholfen, durch den Deutschmeister Eberhard von Seinsheim bestätigt wurde. Später kam die Caplanei ganz an den Deutschorden, von welchem Herzog Christoph von Württemberg sie den 25. März 1552 erwarb (Sattler Herz. 4, 49). Die „alte Capelle“ wird 1537 genannt. Die hiesigen Zehentrechte gehörten noch 1571 theils der Commenthurei, theils der Allerheiligencaplanei zu Schorndorf und der St. Jakobscaplanei zu Plüderhausen. Der Eßlinger Spital hatte in den Jahren 1560 bis 1605 einen Hof in Bürg.

Auch Bürg gehörte zu dem ehemaligen äußern Gerichte zu Winnenden. Die Rechte der Königl. Hofdomainenkammer, theilweise 1665 mit Winnenthal erworben, hat dieselbe 1807 vom Staat eingetauscht.


9. Gemeinde Buoch.


Das Pfarrdorf Buoch hat 330 evang. Einwohner und ist auf der Hochebene, der „Buocher Höhe“ gelegen, die nur 1/4 Stunde bis zu ihren rings herum sich ziehenden, bewaldeten steilen Abhängen umfaßt, und sich rechts über dem Remsthal erhebt, nördlich vom großen Roßberg und der Gaiswand, und östlich von den Berglen begrenzt ist, eine Gemeinde III. Classe, östlich 21/2 Stunden von Waiblingen, südwestlich an Groß-Heppach, südlich an Grunbach, Oberamts Schorndorf, stoßend. Es ist der höchste trigonometrisch bestimmte Ort des Bezirkes. Es liegt 1546 Pariser Fuß über dem Meere und 866 Pariser Fuß über dem Remsthal. Wie das Dorf auf mehrere Stunden im Umkreise sichtbar ist, so gewährt es auch die schönste Fernsicht (s. S. 16). Bäche sind keine vorhanden. Sandsteine, die auch zu Sand benützt werden. Die Gemeinde gehört zum Forstamt Schorndorf.

Sämmtliche Zehenten, mit Ausnahme des Novalzehenten, stehen der Ortspfarrei zu, welcher deßwegen die Faselviehhaltung obliegt. Im Übrigen ist das Königl. Hofcameralamt Winnenden gefällberechtigt. Die Gemeinde hat jedoch alle Rechte derselben, ausschließlich eines jährlichen Forstzinses von 5 fl. 58 kr., mit 900 fl. 58 kr. abgelöst.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Waiblingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWaiblingen0132.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)