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b) Drexelhof, 1524 „Hof zum Trechsel,“ Weiler mit 46 Einwohner und eigener Markung, südöstlich 1/2 Stunde von Rettersburg auf der Höhe. Die Boden- und Cultur-Verhältnisse wie zuvor. In früherer Zeit gehörte der Hof dem Kloster Lorch. Die Vogtei Winnenden erhob 1 Scheffel 1 Simri Vogthaber.

c) Kieselhof, Weiler mit 32 Einwohnern und eigener Markung, nordwestlich 1/2 Stunde von Rettersburg, gleichfalls auf der Höhe, zwischen Waldgebirg gelegen. Die Kulturverhältnisse gleichen jenen von Rettersburg. Drexelhof und Kieselhof haben ihre grundherrlichen Gefälle an den Staat zu entrichten: für den großen Zehenten 5 Scheffel Frucht nach Rauhem, 5 fl. für den kleinen Zehenten, 1 fl. Surrogatgeld und 1 fl. 33 kr. Lehengefälle.

d) Linsenhof, Weiler mit 35 Einwohnern und eigener Markung, liegt nordöstlich, 1/2 Stunde von Rettersburg, in einem Seitenthälchen, am Fuße des Waldes Zwerenberg, und hieß deßwegen früher auch Zwerenberg. Die Boden- und Kultur-Verhältnisse sind wie in Rettersburg. Der Wein ist ziemlich gut. Auch hier hat das Hofcameralamt Winnenden die Zehenten und andere Grundgefälle zu beziehen; an letzteren, die gegenwärtig noch in 4 fl. 8 kr. und einer kleinen Landacht bestehen, hat der Weiler nur 1 fl. 20 kr. abgelöst. Vor der Reformation soll hier ein Bruderhaus gestanden haben.

Die Verhältnisse der Gemeindepflege sind nicht ungünstig. Kein Stiftungsvermögen. Im Allgemeinen ist der Nahrungsstand der Einwohner ungünstig und sind ihre Vermögensumstände dürftig.

Rettersburg hat keine Kirche und ist mit den Parcellen Filial von Oppelsbom. Die Schule ist für die politische Gemeinde gemeinschaftlich; an derselben steht ein Schulmeister. Eine Industrieschule ist nicht vorhanden.

Rettersburg erscheint bei seiner erstmaligen Nennung im Jahr 1293, Juli 22., unter denselben Verhältnissen, wie Öschelbronn. Das Kloster Lorch besaß noch 1542 13 kleinere Lehen, welche der Kellerei Vogthaber entrichteten. Die Zelge „Bürkenzelg“ scheint, wie der Ortsname selbst, auf eine Burg hinzuweisen, von welcher übrigens nichts zu erheben war.

Die Gemeinde gehörte zu dem äußeren Gericht in Winnenden. Die Zehentrechte der Hofdomainenkammer in Rettersburg, ausschließlich des Heu- und Noval-Zehenten, die mit den übrigen Grundgefällen von der Kellerei Winnenden herrühren, standen dem Stift Constanz (der Pfarrei Oppelsbom) zu und gingen mit letzterm 1807 vom Staat an dieselbe über. Die Zehentrechte derselben in Linsenhof, die in den frühesten Zeiten Württemberg

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Waiblingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 193. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWaiblingen0193.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)