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den Inländern nach und für sie erhöhen sich die Ansätze in allen Classen (I. 438 fl., II. 292 fl., III. 182 fl. 30 kr. jährlich) um ein Viertheil. Bei landesangehörigen Armen, für welche die Privatwohlthätigkeit oder die öffentlichen Kassen eintreten, kann das Verpflegungsgeld auf 100 fl. ermäßigt werden. Noch ist zu erwähnen, daß Louise von Kammel, geborne Theurer, zu Winterbach, im Jahr 1839 mit der Bestimmung 1500 fl. gestiftet hat, daß die Zinsen arme Kranke der Anstalt erhalten sollen.


Geschichtliches.

Von Winnenden schrieb sich ein freiherrliches Geschlecht, dessen älteste Stammburg das nahe gelegene Bürg (s. d.) gewesen zu seyn scheint und dessen Herrschaft dem nachherigen Amte Winnenden oder der nordöstlichen Hälfte des jetzigen Oberamtsbezirkes entsprach. Der älteste und einzige freie Herr, welcher sich von Winnenden nannte, ist Gottfried, welcher in den Hoflagern K. Friedrichs I. (1181, Mai 25., auf Hohenstaufen) und seines Sohnes K. Heinrichs VI. (1193, März 28., in Speier, Juni 20. in Gmünd und noch 1196 Juni, 24., in Ober-Ehenheim) erscheint. Von diesem Gottfried, welcher mit einer Gräfin von Rordorf vermählt gewesen zu seyn scheint, ging um 1200, wahrscheinlich durch eine Erbtochter Adelheid, die Herrschaft auf das freiherrliche Haus der von Neuffen und zwar zunächst auf Heinrich von Neuffen, den Gemahl der Erbtochter über, welcher dem als Minnesänger berühmten Sohne den Namen des mütterlichen Großvaters, Gottfried, beilegte. Um 1210 besuchte genannten Heinrich und dessen Gemahlin im castrum, quod Windin dicitur, der Abt Eberhard von Salem und erwirkte seinem Kloster den Besitz früher gräflich rordorfischer Rechte auf einen Ort bei Salem (Stälin Wirt. Gesch. 2, 578). In Winnenden[1] lebte die Gemahlin des angeführten Minnesängers von Neuffen und an diesem Orte stellte Berthold von Neuffen den 1. August 1279 eine Urkunde aus (Mone Anzeiger 1835, 137).

Der neuffische Besitz von Winnenden[2] dauerte indeß kein


  1. „Stat ze Winden,“ sagt der Minnesänger Gotfried von Neuffen, in v. d. Hagen Minnes. I., 54.
  2. Über die Verbindung, in welche die Herrschaft Winnenden mit der Herrschaft Neuffen kam, ist der Verkaufsbrief von Neuffen vom Jahr 1301 zu vergleichen: es wird nämlich Neuffen von Konrad von Weinsberg an Württemberg verkauft „ane diu liute umbe die sunderbäre also gerette ist. swer ze Winden hört, ist der ze Nifen sezhaft, der sol ze Nifen hören, alle die wil er da gesezzen ist. un swenne er ze Nifen nit sezzehaft ist, so hört er wider ze Windin. Swer ouch von Nifen ze Winden sezzehaft ist oder in andern vesten, der hört uns an.“
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Waiblingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 215. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWaiblingen0215.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)