Ortschaften, Wege, Steinbrüche, Thon-, Sand- und Mergelgruben, Weiden, Ödungen und Gewässer 3050 Morgen.
Nimmt man Äcker, Gärten, Wiesen, Weinberge und Waldungen als gebautes, das Übrige als ungebautes Land, so sind 67.7725/8 Morgen der ganzen Grundfläche kultivirt. Rechnet man dagegen die Waldungen zu der ungebauten Fläche, so nimmt das nicht angebaute Land 30.8291/8 Morgen des Areals ein. Landwirthschaftlich benützt sind im Ganzen 40.8373/8 Mg., forstwirthschaftlich 26.9345/8 Mg.
Von der ganzen Bodenfläche kommen auf einen Menschen 2,6, auf ein Pferd und auf ein Stück Rindvieh 66/8 Morg.
Das Verhältniß sämmtlicher Kulturarten unter sich, Gärten und Länder als Einheit genommen, ist folgendes:
Gärten und Länder | 14922/8 Morg. |
Äcker | 22.5594/8 Morg. |
Wiesen | 11.3841/8 Morg. |
Weinberge | 54014/8 Morg. |
Waldungen | 26.9345/8 Morg. |
67.772 | Morg.
Von 100 Morgen der ganzen Grundfläche des Oberamts-Bezirks kommen
auf Gärten und Länder | 2,0 % |
auf Äcker | 31,5 % |
auf Wiesen | 15,9 % |
auf Weinberge | 7,5 % |
auf Waldungen | 37,6 % |
94,5 % |
Der Rest fällt auf das Areal der Ortschaften, Weiden, Steinbrüche und Thongruben, sowie auf See, Bäche und Gewässer, Straßen und Wege etc.
Vertheilung und Eigenthum. Das Grundeigenthum war zur Zeit der Landesvermessung (1832) in 80.757 Parcellen vertheilt, wornach durchschnittlich 0,8 Morgen auf eine Parcelle kommt.
Die größten Markungen haben auf der Hochebene: Löwenstein mit Einschluß von Reissach und Hirrweiler, Wüstenroth mit Parcelle Stangenbach, Altfürstenhütten bis Wespenhof; die kleinste: Finsterroth.
Die größten Markungen in dem Brettachgebiet haben: Unter-Heimbach, Bitzfeld mit Weislensburg und Scheppach; die kleinste: Bretzfeld.
In dem Sulmgebiet haben die größten Markungen: Weinsberg, Willsbach; die kleinste: Grantschen und Hölzern.
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 063. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_063.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)