Seite:OAWeinsberg 085.png

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das ändern wird, wenn die bereits in Angriff genommene Eisenbahn den Bezirk durchschneidet, wird die Zukunft lehren. Den gegenwärtigen Bestand der Wirthschaften s. oben V.

Was den Handel betrifft, so ist derselbe nach den obengedachten Gewerbsverhältnissen unbedeutend und an Großhandel fehlt es fast gänzlich, außer dem Handel mit Holländerholz, Bauholz, Brennholz und Schnittwaaren, welche außer Landes den Neckar hinab gehen. Die Stappelplätze sind Heilbronn und Neckarsulm. Ein Haupthandelszweig ist der Weinhandel, der sich jedoch hauptsächlich der jährlichen Weinlese anschließt. Doch werden auch in Weinsberg, Eschenau, Eberstadt, Weiler und in anderen Orten größere Lager von nicht selbst erzeugten Weinen gehalten. Auch Schlacht- und Mastvieh geht, besonders aus der Brettachgegend, über Heilbronn in’s Ausland. Anderes Vieh kommt besonders auf den großen Viehmärkten von Heilbronn über die Grenzen des Bezirkes hinaus. Getreide wird auf die Schranne von Heilbronn gebracht. Die Wochenmärkte von Heilbronn werden von den näher angränzenden Orten mit Butter, Eiern, Schmalz etc. besucht. Mit Stubensand und Silbersand wird ein kleiner Handel in die nahe gelegenen Oberamtsstädte getrieben. Einen eigenen Wochenmarkt hat die Oberamtsstadt nicht und der Verkehr an den beiden Krämerjahrmärkten der Amtsstadt ist oft geringer, als an den Jahrmärkten der betreffenden Amtsorte.


VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.

A. Grundherren.

In allen Orten des Bezirks war der Staat entweder ausschließlich oder in Verbindung mit Anderen Grundherr und bezog als solcher daselbst theils allein, theils in Gemeinschaft mit anderen Berechtigten die grundherrlichen Gefälle.

Außer der Krone Württemberg sind Grundherren: zu Eichelberg und Weiler, Freiherr von Weiler; zu Eschenau: Freiherr von Hügel; zu Lehrensteinsfeld jetzt der Fürst von Hohenlohe-Bartenstein; zu Unterheimbach: der Fürst von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst zu 7/9 und Freiherr von Gemmingen-Bürg zu 2/9; zu Ammertsweiler der Fürst von Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein; zu Finsterroth der Fürst von Hohenlohe-Öhringen; zu Löwenstein und Neulautern der Fürst von Löwenstein-Wertheim-Freudenberg; zu Maienfels und Neuhütten der Freiherr von Gemmingen-Bürg

Empfohlene Zitierweise:
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 085. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_085.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)