Seite:OAWeinsberg 092.png

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In Beziehung auf Straßen- und Wasserbau ist der Bezirk der Inspection Heilbronn, für den Hochbau ebenfalls dem Bauinspectorat Heilbronn zugetheilt.

c) Das Kameralamt. Früher bestanden eine Amtskellerei, eine geistliche Verwaltung und eine Verwaltung des Stiftes Oberstenfeld. Diese drei Verwaltungen wurden im Jahr 1807 in Eine verwandelt und später der Kameralamtsbezirk mit dem des Oberamts gleichgestellt, beziehungsweise die vormals zu den Kameralämtern Backnang, Großbottwar, Murrhardt und Öhringen gehörigen Orte damit vereinigt.

Das Umgeldscommissariat Weinsberg umfaßt auch den Kameralamtsbezirk Neuenstadt.

d) In forstlicher Beziehung gehört der Oberamtsbezirk zu den Forstämtern Neuenstadt, Hall und Reichenberg. Zu Neuenstadt gehört das Revier Waldbach, mit den Orten Waldbach (Sitz des Revierförsters), Weinsberg, Affaltrach, Bitzfeld, Bretzfeld, Dimbach, Eberstadt, Ellhofen, Eschenau, Gellmersbach, Grantschen, Hölzern, Höslinsülz, Rappach, Scheppach, Schwabbach, Siebeneich, Lehrensteinsfeld, Willsbach und theilweise Gemeinde Löwenstein.

Zu Hall gehört das Revier Mönchsberg (Sitz des Revierförsters in Mönchsberg, Gemeinde Mainhardt) mit den Orten Ammertsweiler, Geddelsbach, Maienfels, Mainhardt, Neuhütten, Unterheimbach, und für die Parzellen Altfürstenhütten, Böhringsweiler, Hals, Hasenhof, Knickenhöfle, Kuhnweiler, Lohmühle und Weihenbronn, sowie wenigstens theilweise für die Gemeinden Finsterroth und Wüstenroth.

Zu Reichenberg gehört das Revier Lichtenstern (Sitz des Revierförsters in Lichtenstern, Gemeinde Löwenstein) mit den Orten Eichelberg, Löwenstein ohne Parzelle Rittelhof, Neulautern, Unter-Heinrieth, Weiler, theilweise für Finsterroth und für die Parzellen Bernbach, Greuthof, Neuhütte im Joachimsthal, Spatzenhof, Stangenbach, 2 Stollenhöfe, Weihenbronn (Gemeinde Wüstenroth).

Der Oberamtsbezirk begreift überhaupt 34 politische Gemeinden, wovon 9 der zweiten und 25 der dritten Classe angehören.

Zusammengesetzte Gemeinden hat der Bezirk nur 1:

Finsterroth und Neuhütten, welche einen gemeinschaftlichen Schultheißen und einen gemeinschaftlichen ständigen Pfarrverweser haben.

Die Unterpfandsgeschäfte werden in der Regel von den Ortsvorstehern oder Rathschreibern oder Gemeinderathsmitgliedern besorgt; besondere Pfandhülfsbeamten sind in 20 Gemeinden

Empfohlene Zitierweise:
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 092. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_092.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)