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und bereits zum Theil in der Richtung der Reformation predigte; ca. 1520 der berühmte Dr. Erhard Schnepf, Reformator des württembergischen Unterlandes; seit dem Jahr 1535, nach allgemeiner Einführung der Reformation, der bekannte Joh. Geyling von Ilsfeld, durch das Interim vertrieben 1548.

Das Diaconat wurde im Jahr 1555, bei Zunahme der Bevölkerung nach der Zerstörung von 1525 und nach wiedererlangten Stadtrechten, errichtet und 1595 kam Ellhofen dazu als Filialpfarrei. Der erste Diaconus war 1555 Christoph Kautz.

Das Patronatrecht in Weinsberg gehörte den Herren von Weinsberg als Reichslehen (wurde z. B. durch K. Wenzel an Engelhard von Weinsberg im Jahr 1380 verliehen). Seit dem Verkauf der Stadt an die Kurpfalz ging es auf die jeweiligen Besitzer über und steht jetzt auf beiden Stellen der Krone Württemberg zu.

Das von Engelhard von Weinsberg 1269 in der Stadt gestiftete Kloster Dominikaner- oder Predigerordens hieng wahrscheinlich mit dem ehemaligen Spital zusammen, dessen Kirche derselbe Engelhard erbaut haben soll. Von seinen Schicksalen weiß man nichts, als daß es bei der Zerstörung vom Jahr 1525 mitverbrannte. Die kleine Spitalkirche scheint wieder aufgebaut worden zu seyn. Denn sie wurde 1658, nachdem sie während des 30jährigen Kriegs verödet gestanden, wieder in Gebrauch genommen, noch in den 1770er Jahren zu Kinderlehren verwendet und gieng erst in den 1790er Jahren ein, noch vor dem 1799 an Privaten erfolgten Verkauf des alten städtischen Spitals, von welchem der Brunnen in der unteren Gasse noch jetzt den Namen Spitalbrunnen führt. Der jetzt zu Privatwohnungen eingerichtete alte Spital trägt noch jetzt Spuren seiner früheren Bestimmung. Der neue Hospital steht unterhalb der Stadt in einer Entfernung von ca. 5 Minuten.

Von Klöstern, welche hier Besitzungen hatten, ist zu nennen Schönthal, schon im Anfang des 14. Jahrhunderts allda begütert; dasselbe hatte einen Zehentantheil, seine Kelter und sein eigenes Haus, das sog. Mönchshaus (Dillenius 50). Von weltlichen Stiftern hatte das in Oberstenfeld hiesige Einkünfte nebst einem Haus. – Mit einem Zehntantheil wurden die von Neideck im Jahr 1507 von Württemberg belehnt.

Was die hiesigen Rechtsalterthümer betrifft, so räumte das Erbrecht den Kindern einen Voraus ein (Wächter Würt. Privatrecht 1 a, 214). Das hiesige Stadtrecht überhaupt wurde Mutterrecht für Löwenstein (Urk. K. Rudolf’s vom 11. Nov. 1287). Zu den Vorrechten hiesiger Stadt gehörte die Freizügigkeit, welche ihr schon

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F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_166.png&oldid=- (Version vom 6.5.2018)