Seite:OAWeinsberg 345.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

neuerer Zeit wurden diese israelitischen Kinder, in Ermanglung eines eigenen israelitischen Lehrers, wieder der christlichen Schule zugetheilt, bis ihnen wieder ein Lehrer ihrer Religion gesendet werden könne, was dermalen wieder der Fall ist.

Das kleine, im Ganzen nicht unregelmäßig gebaute Dorf wird von einer ziemlich breiten, jetzt reinlichen Straße durchzogen, zu deren beiden Seiten minder ansehnliche Wohngebäude liegen. Nur die der vermöglicheren Israeliten haben einen städtischen Anstrich, sind aber zum Theil, wie selbst eine israelitische Schildwirthschaft, nur einstockig.

Von den israelitischen Einwohnern, welche bei Weitem die Mehrzahl ausmachen, treiben Mehrere, wie die christlichen Einwohner, auch Landwirthschaft und Viehzucht. Die Übrigen nähren sich mit Handel, besonders Viehhandel. Einer hält auch einen kleinen Kramladen. An Schildwirthschaften sind zwei, an Speisewirthschaften eine vorhanden. Handwerke treibt keiner der Israeliten. Sie haben ihren eigenen Kirchenvorstand, den Begräbnißplatz gemeinschaftlich mit Affaltrach bei Affaltrach. Ihre bürgerliche Aufnahme fanden die Israeliten schon im 17. Jahrh. Im Jahr 1652 wohnten in Lehren drei Juden als Schutzverwandte.

Trinkwasser erhält der Ort von zwei öffentlichen und drei Privatpumpbrunnen, welche nach Rösch Selenit- und Gypsniederschlag geben, woher er es leitet, daß der Cretinismus hier in noch höheren Formen vorkomme, als zu Steinsfeld.

Auch der von Lehren westlich gelegene Thaleinschnitt hat zwei kleine, der Gutsherrschaft gehörigen Seen, welche Fische, besonders Karpfen beherbergen. Diese zwei Seen liegen aber schon auf Ellhofer Markung an der Gränze.

Über den Gemeinde- und Stiftungshaushalt s. Tab. III. Eigene Armenstiftungen sind einige vorhanden, so die Schwanheimer Stiftung von 270 fl. und eine Gemming’sche etc. Der Ortsschulfond besitzt ein Vermögen von ca. 500 fl.

Gefällberechtigt war hier zur Zeit der Ablösungsgesetze von 1848/49: die Grundherrschaft und das Cameralamt.

Das Dorf stand unter der Oberherrlichkeit der Herren von Weinsberg, welche im Jahr 1378 dem Sigfried von Michelfeld erlaubten, ein Haus in dem Burgstadel zu Steinsfeld zu bauen (Ludewig Reliq. 12, 609) und im Jahr 1393 die von Weiler mit einem Theile Gerichts und Zehnten hier belehnten (Scheffer 35). Mit dem anderen Theile scheinen schon damals die von Gemmingen belehnt gewesen zu sehn. Im Jahr 1465 – wo die halbe Herrschaft

Empfohlene Zitierweise:
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 345. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_345.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)