Seite:OAWeinsberg 386.png

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Armenstiftungen sind nicht vorhanden.

Gefällberechtigt waren zur Zeit der Ablösungs-Gesetze von 1848/49 a) Freiherr von Weiler, b) der Fürst von Löwenstein, c) Freiherr von Hügel, d) die Stiftungspflege Affaltrach und e) die Stiftungspflege Weiler.

Weiler, dessen Kirche nach Obigem im Jahr 1399 als Schloß-Kapelle gebaut wurde, gehörte wohl damals, ehe eine eigene Pfarrei hier errichtet wurde, wie Ellhofen, Willsbach, Wimmenthal und Löwenstein, zu der alten weitverbreiteten Parochie Sülzbach. Nach Errichtung einer eigenen Parochie in Löwenstein wurde es Filial von Löwenstein bis 1478. Im Jahre 1480 wurde die bisherige Kaplanei zur Pfarrei erhoben, resp. eine eigene Pfarrei hier gestiftet. Die Reformation wurde um 1530 durch Wolf v. Weiler eingeführt.

Der erst im Jahr 1799 von Friedrich v. Weiler gegründete Friedrichshof ob Eichelberg (s. Ortsbeschreibung von Eichelberg) ist der Pfarrei Weiler als Filial zugetheilt, jedoch seit 1841 so, daß seine Kinder die nähere Schule Eichelberg bis zum Confirmanden-Unterricht besuchen dürfen. Nach Aufhebung der reichsfreien Ritterschaft (1805) wurde Weiler mit Eichelberg im Jahre 1807 dem Decanatamt Weinsberg zugetheilt. Das Patronat aber verblieb wie bisher der v. Weilerschen Gutsherrschaft. Durch Vertrag mit der Patronatherrschaft vom Oktober 1854 wurde aber die Pfarrei in den Verband mit dem württemb. geistlichen Besoldungsverbesserungs-Fonds in der Art aufgenommen, daß der Patron Einen von drei ihm durch das evangelische Consistorium vorgeschlagenen Candidaten nominirt, welcher sodann die landesherrliche Bestätigung erhält.

Die erstmalige Nennung des Ortes, welche sich erhalten hat, steht im Öhringer Stiftungsbriefe vom Jahre 1037, wornach halb Weiler (Wilare) unter den Besitzungen vorkommt, womit der Bischof Gebhard von Regensburg und dessen Verwandtschaft das genannte Stift bewidmete (Wirt. Urkd.-Buch 1, 264), ohne jedoch einen dauernden Besitz für dasselbe zu begründen.

Die Oberherrlichkeit über den Ort und namentlich die Oberlehnsherrlichkeit über das adeliche Gut stand den Herren von Weinsberg und deren Rechtsnachfolgern zu, über bestimmte Gütertheile zeitweilig auch den Grafen von Löwenstein; im Jahre 1504 im Pfälzer Krieg kam die Oberlehensherrlichkeit an Württemberg. Inhaber des adelichen Hauptgutes, womit auch der Blutbann verbunden war, waren die von Weiler (s. u.). Im Jahre 1394 wurde Endres von Weiler, Gebins Sohn, von Heinrich Grafen von Löwenstein um 1/12 an der Burg Weiler und um 1/3tel an derselben Burg, so er von

Empfohlene Zitierweise:
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 386. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_386.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)