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623). Das Landbuch von 1623 führt schon die jetzigen Mahlmühlen an, die obere, mittlere und untere, alle drei der Herrschaft zinsbar und der Inhaber Erbgüter.

Um’s Jahr 1600 wurden vier Jahrmärkte gehalten (Württ. Jahrb. 1842 S. 287. Der damaligen Industrie Calw’s widmet Erh. Cellius in seinem württ. New Jahr auf 1603. 22 Verse).

Die Zerstörung der Stadt im J. 1634 brachte ihrer Gewerbsamkeit einen äußerst empfindlichen Stoß bei. Da legten aber zwei „arbeitsame und verständige“ Wollfabrikanten im Anschluß an die Färberordnung Herzog Eberhards III. vom 1. Nov. 1650 den Grund zu der Calwer Zeughandlung, welche späterhin unter der Firma: Maier Schill und Compagnie[1] berühmt wurde und deren Mitglieder ursprünglich alle selbst Färber, Tuch- und Zeugmacher waren und erst in späterer Zeit, als ihr Geschäft bedeutend an Ausdehnung gewonnen hatte, mit Aufgebung des Gewerbes sich in die Aufsicht über die verschiedenen Zweige des Geschäfts theilten, wobei jedes den seiner Arbeitslust und seinen Fähigkeiten angemessenen Posten durch Stimmenmehrheit in den Gesellschaftsversammlungen erhielt. Die zweite Zerstörung Calw’s im J. 1692 brachte zwar auch ihrem Geschäfte großen Schaden[2], unterbrach es aber nicht, wozu auch die der Compagnie von der württembergischen Regierung verliehenen Privilegien Vieles beitrugen. Diese Privilegien beziehen sich hauptsächlich auf die Waaren, deren Verfertigung und Verkauf der Gesellschaft vorbehalten war, und auf die ihr zugewiesenen Zeugmacher. Im J. 1674 wurde nämlich das Knappenhaus in Calw errichtet und die sogen. Moderation eingeführt, indem man die Zeugmacher von 12 Ämtern des Landes der Compagnie zutheilte. Diese gehörten daher auch zu keinem der drei, durch die Zeugmacherordnung vom 24. März 1686 in Stuttgart, Tübingen und Göppingen gegründeten


  1. Die frühere Firma war Maier, Wagner und Walter mit 20 bis 30 Theilhabern, worunter die Namen Dörtenbach, Notter, Schill, Vischer, Schauber, Wagner, Zahn und von welcher noch weit zurückgehende Handlungsbücher vorhanden sind.
  2. Der Handel nach Österreich ward durch das kaiserliche Verbot bei Errichtung der Linzer Fabrik im J. 1717 und sonst sehr eingeschränkt und der früher blühende Handel nach Polen verlor sich ganz bei dem Emporkommen der Sächsischen Zeugmanufakturen; um in Sachsen besser zu concurriren, übernahm die Gesellschaft im Jahr 1709 eine Fabrik zu Schleitz im Voigtland (Firma Walter, Zahn und Mitverwandte), welche jedoch im J. 1720 wieder aufgehoben wurde.
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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Calw. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 163. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCalw_163.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)