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Über das Vermögen der Gemeinde- und Stiftungspflege s. Tabelle III.

An dem Wege von Zwerenberg nach Hornberg trifft man einige Höhlungen, in denen nach der Volkssage Erdmännlein gehaust haben sollen.

Zwerenberg gehörte zur Herrschaft Hornberg und kam mit dieser zur Hälfte 1376 an Württemberg, die andere Hälfte war badisch und gehörte zum Amt Altensteig (Reyscher 74), mit dem sie 1603 an Württemberg gelangte. Die 8 Meier dieser Hälfte mußten an Baden jährlich 8 Herbsthühner, 2 Malter Hafer und 2 Malter Roggen geben (ebendas. 610). Während der Zeit des getheilten Besitzes waren in Zwerenberg ein badischer und ein württembergischer Schultheiß, jeder mit seinen eigenen Richtern, die in Haltung des Stabs alljährlich abwechselten (Vertrag von 1516 ebendas. 610). Die Einwohner eines jeden Theils sollten, nach dem Vertrag vom 3. Februar 1523 ihrem Herrn zu den ihm gebührenden Fällen und Freveln, Schatzungen, Hilfsgeld, Amt- und Landschaden, auch anderen Beschwerungen verpflichtet sein und hierin kein Herr dem andern Eintrag thun, auch die Heiligenrechnungen im Beisein beider Schultheißen abgehört werden (ibid. 609). Seit 1603 war eine Zeit lang zwar nur ein Schultheiß da, später aber wurden zwei, ein Calwer und ein Altensteiger, eingesetzt. Zwerenberg bildete mit 1/2 Hornberg und Oberweiler das zur Vogtei Calw gehörige sogen. obere Amt. In neueren Zeiten erst wurde Hornberg und Oberweiler von Zwerenberg getrennt und zu einer selbstständigen Gemeinde erhoben.

Zum Kirchspiel gehören nebst Zwerenberg Martinsmoos, Gaugenwald, Hornberg mit der Baiermühle, Oberweiler und Neuweiler. Die Johanniter Kommende zu Rohrdorf bezog im ganzen Kirchspiel den großen Zehnten und mit ihr kam er 1805 an Württemberg.

Schon Herzog Christoph hatte den 3. September 1568 mit der Kommende einen Vertrag wegen Erhaltung und Reparatur der Kirche geschlossen, diese aber hielt ihn nicht und deswegen von Herzog Friedrich I. mit ihr in den Jahren 1600 und 1601 gepflogene Unterhandlungen waren fruchtlos. Die Kirche wurde allmählig nicht nur baufällig, sondern auch zu klein für die wachsende Zahl der Kirchspielgenossen, unter welchen man daher schon 1818 zu einem Neubau derselben zu sammeln begann. Durch Vertrag vom 6. Dez. 1836 übernahm der Staat die Hauptbaulast.

Der Pfarrsatz ist landesherrlich.

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Calw. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 377. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCalw_377.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)