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Memminger: Beschreibung des Oberamts Canstatt

Kirche in Canstatt[1] die Söhne Hartmanns, die Grafen Ludwig, Conrad und Eberhard von Landau Schulden halber 1289, 20. Jan. für die bedeutende Summe von 300 M. S. an das Domcapitel in Constanz. Am 20. Okt. 1289 verzichten die Brüder Berthold und Heinrich von Velbach auf die Pfandschaft und das Domcapitel belehnt sie mit dem Hof, vorbehaltlich des Patronatrechts; 1296 verzichtet auch Graf Albrecht von Hohenberg auf seine Ansprüche.

Von den drey obengenannten Brüdern war Graf Ludwig selber Pfarrherr der Kirche und Canonicus in Augsburg. Als solcher erscheint er in einer Urkunde vom 22. Nov. 1288, wo er Kilchherre von Kannestat heißt, und wieder 27. Aug. 1289 wo er Rector ecclesie in Canstat sich nennt, so wie in mehreren andern Urkunden. Nach seinem Tode ernannte sein Bruder Graf Eberhard seinen Neffen, den Grafen Ulrich von Montfort, Canonicus in Cur, zu der Stelle, erkannte jedoch bald, daß er kein Recht dazu hatte, und ließ sich von dem Domcapitel, laut Urkunde vom 14. Okt. 1315, mit 30 M. S. abfertigen, die ihm jenes als Aufbesserung des Kaufschillings aus Gnaden bezahlte. Auch Würtemberg glaubte ein Recht an die Kirche zu haben; es verzichteten jedoch die Grafen Eberhard und Ulrich sein Sohn und der Graf Ulrich seines Sohnes Sohn am 9. Nov. 1317 auf alle Ansprüche, die sie „ze dem Hove und Kilchunsatze ze Canstat“ haben möchten.[2] Von nun an war das Domcapitel in ungestörtem Besitze der Kirche bis ins Jahr 1802, s. o. S. 98.


  1. Curiam nostram sitam in villa cannestat prope Wirtemberch nobis ex successione paterna jure proprietatis pertinente, cui jus patronatus ecclesie in C. est annexum etc. Zeugen des Kaufs waren unter Andern: Graf Heinrich von Veringen, Anshelm von Justingen, Ulrich von Kunigesegge. Curia bedeutet gemeiniglich eine aus mehreren Häusern u. Gütern bestehende grundherrl. Besitzung. Diese Curia war vermuthlich der älteste Hof von Canstatt, ursprünglich das ganze alte Canstatt. In der Urkunde Kaiser Rudolphs v. J. 1288 heißt es: villa in Kannstat cum jure patronatus.
  2. Diese Verzichtleistung ist irriger Weise für eine Schenkung gehalten worden. Als Zeuge steht in der Urkunde „Meister Heinrich, Kilchherre ze uf Kilche.“
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Memminger: Beschreibung des Oberamts Canstatt. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1832, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCanstatt132.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)