Seite:OberamtCanstatt213.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Memminger: Beschreibung des Oberamts Canstatt

und thätig, aber von etwas reizbarer Natur. Die Nahrung beruht auf Wein- und Obstbau und dem Viehstande. Äcker gibt es keine, die Markung ist im Verhältnisse zu der Einwohnerzahl eine der kleinsten, aber die Erzeugnisse sind vorzüglich, und der Uhlbacher Wein gehört unter die ersten Landweine. Die Lage des Orts bringt es mit sich, daß überall kein Zugvieh angewendet werden kann. Die Gemeinde besitzt ein nicht unbedeutendes Waldeigenthum, vergl. die Tabellen und S. 27.

Uhlbach ist eine alte Zugehörung des Schlosses Würtemberg. An dem Grundeigenthum und den Gefällen nahmen jedoch auch die Reichsstadt Eßlingen, verschiedene Klöster und Stifte etc. Theil, die Zehnten besaß bis auf unsere Zeiten das Domstift Constanz; Theil daran hatten die Herrschaft Würtemberg, die von Rechberg etc., Speier und Bebenhausen. Nach den bey Ober-Türkheim gegebenen Nachrichten lief die Eßlinger Markungsgrenze ehemals auch hier, dem Bache nach, durch den Ort. Die Grenze scheint aber hier schon in frühern Zeiten eine Änderung erlitten zu haben, wahrscheinlich in Folge eines Austrags, wovon uns Steinhofer in seiner Chronik (II. 556) folgende in mehrfacher Beziehung merkwürdige Nachricht gibt:

„Nachdem Graf Eberhard v. W. wegen der eigenen Leut im Hainbach, zu Säherach, zu Sulzgries, zu Krummenacker, zu Rüdern etc. mit denen von Eßlingen Streit bekommen, da jeder Theil der Unterthanen für seine Leut halten wollen; so haben sie in diesem Jahr (1399) solche Sach hintersetzt und zu Obmann gegeben Graf Rudolph von Sulz d. ä. und Peter Löwen von Ulm, welche für einen Mann gesetzt worden, zu welchen Graf Eberhard Graf Rudolphen von Hohenberg und Herrn Georg von Wöllwart Rittern, die von Eßlingen aber Reinharden von Weil, und Hermann Feyerabend von Gmünd als Zusatz gethan. Diese machten nun den Schluß, daß denen von Eßlingen die Leut in den obernannten Flecken bleiben und sie der Herrschaft Würtemberg nicht steuern, dagegen der Herrschaft der Ulbach und die Keltern gegen Ulbach bleiben sollen, daß auch die Eßlingische Burger und Unterthanen der Herrschaft Würtemberg aus ihrem Weingarten in Ulbach von jedem Morgen 1 Imi Weins und 2

Empfohlene Zitierweise:
Memminger: Beschreibung des Oberamts Canstatt. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1832, Seite 213. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCanstatt213.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)