Die Prozentzahl der Geburten, welche 1832/42 auf 3,79 gestiegen war, gieng im nächsten Jahrzehnt schon um 0,22 % herab, und betrug der Durchschnitt in der längeren Periode 1812/52: 3,49; bis 1866 näherte sie sich der Ziffer von 1832/42 und erfuhr eine ziemliche Steigerung 1867/70 und 1871/80.
Das Verhältnis der unehelich Geborenen zur Gesamtgeburtenzahl war im Zeitraum 1812/52
in Württemberg | 11,70 % | O.Z. |
im Oberamt Ellwangen | 12,95 „ | 19 |
„ „ Crailsheim | 18,52 „ | 2 |
„ „ Neresheim | 13,66 „ | 12 |
Ellwangen stellt sich zwar über das Landesmittel, steht aber seinen 2 Nachbarbezirken, unter welchen besonders Crailsheim mit O.Z. 2 hervortritt, nach.
Im nächsten Jahrzehnt besserte sich das Verhältnis etwas bei Crailsheim, es bewegte sich bis O.Z. 7 und darüber und wieder zurück zu O.Z. 2; die Bewegung bei Ellwangen und Neresheim war auch in dieser Zeit nicht extrem.
In dem Jahrzehnt 1871/80 kommen auf 100 Geborene unehelich Geborene
in Württemberg | 8,97 % |
im Bezirk Ellwangen | 8,42 „ |
„ „ Crailsheim | 13,08 „ |
„ „ Neresheim | 11,11 „ |
Hienach zeigt sich neuerdings das Verhältnis der Unehelichen zu der Gesamtzahl der Geborenen erheblich günstiger.
Wie im Landesdurchschnitt ist in den 3 Bezirken die Prozentzahl der unehelich Geborenen eine niedrigere geworden, besonders im Bezirk Ellwangen, welches nun unter den Landesdurchschnitt sich stellt.
Nach dem Geschlecht der Geborenen kommen auf 100 weiblich Geborene männlich Geborene in der Periode 1879/83 111,78, ferner
in der Periode | in Württem- berg |
in den Oberamtsbezirken | |||||
Ellwangen | O.Z. | Crailsheim | O.Z. | Neresheim | O.Z. | ||
1842/52 | 106,28 | 107,91 | 50 | 107,31 | 21 | 101,89 | 64 |
1846/56 | 100,31 | 104,03 | 55 | 105,55 | 42 | 103,42 | 59 |
1871/80 | 105,17 | 109,25 | – | 109,20 | – | 108,70 | – |
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_115.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)