Seite:OberamtEllwangen 306.jpg

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durch den Geschlechtsältesten, der später auch Lehen- und Regalienadministrator genannt wurde, stattfand (von dieser Regel fanden nur hinsichtlich weniger, erst in späterer Zeit erworbener Lehenrechte Ausnahmen statt). – Die wichtigsten, bis ins 19. Jahrhundert fortdauernden Besitzungen der spielbergischen und wallersteinischen Linie, welche zuletzt allein noch das Geschlecht repräsentirten, sind bereits S. 3. 4. angegeben. Oettingen-öttingisch war im Verlauf der Zeit namentlich gewesen: Besitz zu Benzenzimmern, Stödtlen, Berlismühle, Dambach, Eck, Gaxhardt, Kaltenwag, Ober- und Unterbronnen, Regelsweiler, Schnepfenmühle, Strambach, Winterhof, Thannhausen, Bergheim, Forstweiler, Ober- und Unterschneidheim, an beiden Wilflingen, zu Walxheim, Bösenlustnau, Grobenhof, Pfladermühle, Schönbronn bei Wörth, Zipplingen, Wössingen; baldrisch: Besitz zu Lippach, Stockmühle, Finkenweiler, Lindorf, Harthausen, Buchhausen, Thannhausen, Forstweiler, Kreuthof, Riepach, Walxheim, Hundslohe, Zöbingen, Greuthof, Wöhrsberg; zu Oettingen-Spielberg gehörte außer dem oben S. 3 genannten noch weiter Besitz zu Hinter-Steinbach, Berlismühle, Schnepfenmühle, zu Oberzell, Winterhof, Bleichroden, Hagenbucherhof, Riepach, an beiden Wilflingen, der Pfladermühle; zu Oettingen-Wallerstein desgl., zu Nordhausen, Eck, Stödtlen, Niederroden, Oberzell, Ober- und Unterbronnen, Hagenbucherhof, Ober- und Unterschneidheim, Greuthof, endlich kommt noch aus älterer Zeit vor der Theilung solcher Besitz des Hauses vor zu: Benzenzimmern, Halheim, Röhlingen, Neunstadt, Buch und an den Zugehörden der Herrschaft Adelmannsfelden, sowie noch bis in die neuere Zeit als gemeinsamer Lehensbesitz des Gesammthauses das Lehen zu Vorder-Steinbühl.

Bei weitem an Bedeutung zurück stand der Besitz eines zweiten Fürstengeschlechts: des (hohenzollerischen, bezw. burggräflich-nürnbergischen oder auch) brandenburg-ansbachischen, ein Besitz, welcher namentlich im Nordwesten des Oberamts stattfand und sich an das brandenburgische Amt Crailsheim anschloß. Dieses letztere war übrigens stets bemüht, seine Hoheitsrechte von Crailsheim aus auf Kosten seiner Angrenzer, so namentlich auch Ellwangens, weiter auszudehnen; fing es zunächst mit Ansprüchen auf einen Jagddistrikt an, so forderte es gemäß dem Grundsatz:

Wo der Hirsch hingehört mit dem Fang,
Dahin gehört der Dieb mit dem Strang,

im Anschluß an das Errungene weitergehende hoheitliche Rechte,

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 306. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_306.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)