Seite:OberamtEllwangen 441.jpg

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Kaiser Heinrich II., vielleicht im Juni oder September, 1003 [1] die Freiheit der am meisten begünstigten Reichsabteien, wie Fulda und Reichenau. Weiterhin machte er am 5. Februar 1024 unter Beirath namentlich Herzog Ernsts II. von Schwaben den dem Kloster gehörigen Virgundwald in dem bereits (S. 301) angegebenen beträchtlichen Umfange zu einem Bannforste mit ausschließlichem Jagd- und Fischereirechte des Klosters. – Von den schwäbischen Kaisern nahm Friedrich I. am 24. Oktober 1152 das Kloster mit allem, was ihm Könige, Päpste und sonstige Getreue bereits verliehen oder künftig zu Theil werden ließen, in seinen Schutz und bestätigte insbesondere die Privilegien Kaiser Ottos III. von 987 und Kaiser Heinrichs II. von 1003 und 1024 vielfach wörtlich; am 29. September 1168 wiederholte er zwar seine frühere Bestätigung der ellwangischen Rechte hinsichtlich des Virgundwaldes, traf jedoch gleichzeitig wegen der Rechte seines Sohnes Herzog Friedrichs V. von Schwaben und seiner Nachfolger, welchen der Abt ein Mitbenutzungsrecht in Betreff des Waldes zugestanden, genauere Bestimmungen. Friedrich II. hatte in einigen einzelnen Fällen Veranlassung zu Gunsten des Klosters thätig zu werden (s. u.) und auf König Konrad III. oder IV. ist es zu beziehen, wenn Kaiser Karl IV. am 4. Dezember 1360 eine Verordnung seines Vorfahren im Reich, eines römischen Königs Konrad, erneuert, welche dahin gieng, daß der Abt sich solcher Lehen des Klosters wieder solle unterwinden dürfen, welche unter Verschweigung dieser Eigenschaft verkauft, vergabt oder sonstwie dem Kloster entfremdet worden oder die nicht zu rechter Zeit wieder empfangen würden (Glafey, Anecdot. collectio 471). – Von den späteren Kaisern bestätigte Ludwig der Bayer dem Kloster die Privilegien seiner Regierungsvorgänger zu verschiedenen Malen, so den 5. April 1323 und 1. August 1335 (zum Theil wiederholt an beiden Tagen) diejenigen Kaiser Ludwigs des Frommen von 814 und 823, K. Ottos III. von 987, K. Heinrich II. von 1024, K. Friedrichs I. von 1152 und 1168, allgemein alle Besitzungen, Privilegien und Rechte unter wiederholter Aufnahme in den kaiserlichen Schutz den 3. August 1335. Tags zuvor verlieh er dem Abt Kuno die von Kaiser und Reich gehenden Lehen und Regalien und investirte ihn nach abgelegtem Treu- etc. und


  1. Nur in einer deutschen Übersetzung erhaltene, nicht ganz unverdächtige Urkunde.
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 441. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_441.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)