Seite:OberamtEllwangen 442.jpg

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Homagialeid nach des Reiches Sitte mit dem kaiserlichen Scepter, Kuß und Ring, erklärte auch den 25. Mai 1343, daß er weder den Wildbann noch irgend welche dem Kloster zustehende Rechte und Güter an Kraft von Hohenlohe noch irgend sonst Jemand verliehen habe (vergl. Lünig 18, 122 und 123. Böhmer, Regesten K. Ludwigs Nr. 556. 1691–1693. 2329). Kaiser Karl IV. bestätigte nicht blos dem am 7. November 1347 neu belehnten Abte die Privilegien seiner Vorfahren, so diejenigen K. Ludwigs vom Jahr 814 (Lünig 18, 123), K. Heinrichs II. von 1024 und K. Friedrichs I. von 1152 den 7. November 1347 und den 5. Mai 1359, diejenigen K. Friedrichs I. von 1168 den 7. November 1347 und K. Konrads den 4. Dezember 1360, sondern fügte auch noch einige neuere Vergünstigungen hinzu. So nahm er das Kloster den 7. November 1347 unter allgemeiner Bestätigung seiner Privilegien in seinen Schutz und verlieh ihm für „das Kloster, den Kirchhof, das Spital, zwei Höfe zu Ellwangen, die Kusterhöfe genannt, das Kloster der Propstei ze Zelle und den Hof dabei, das Münster und den Kirchhof der Propstei ze dem Hohenberg und den Hof dabei oder darunter, des Propsts Hof genannt, das Kloster der Propstei ze Wiesenbach und den Hof dabei des Schultheißen Hof genannt, den Hof ze Schrizhein und den Hof ze Althein“ besondere Freiheit und Asylrecht [1], ebenso auch für seinen Markt „ze Tann“ ähnliche Vorrechte, ein am 5. Mai 1359 unter Bestätigung aller Lehen u. s. w. erneuertes Privilegium; den 20. August 1370 ordnete er an, daß in den nächsten 4 Jahren Niemand, der nicht dazu berechtigt sei, ellwangische Eigenleute oder auf des Klosters Gültgütern gesessene Leute einnehmen oder empfahen solle; den 24. Juli 1372, daß der Abt, seine Leute und Güter weder vor das kaiserliche Hof- noch ein Land- oder sonstiges Gericht geladen werden dürften, sondern nur vor dem gesetzten Schirmer Graf Eberhard von Württemberg zu Recht zu stehen haben; den 3. September 1378 widerrief er, wie es scheint in Folge von Ungehörigkeiten, welche vorgekommen waren, alle Verleihungen, Verkäufe, Versetzungen und Entfremdungen weltlicher Lehen, welche der Keller, Kustos und andere Mönche in Abwesenheit des Abtes vorgenommen hatten, endlich trat er noch wiederholt in einzelnen Fällen zu Gunsten des


  1. Noch heutzutage befindet sich in der Schloßvorstadt das sog. Freigäßle.
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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 442. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_442.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)