Seite:OberamtEllwangen 445.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Kardinalcollegiums bezahlen mußte; andererseits hatten die Äbte den Päpsten einen Treu- und Obedienzeid zu leisten. Bisweilen ertheilten letztere, so Bonifaz IX. dem Abt Siefried am 12. Juni 1400, Martin V. dem Abt Johann den 12. Januar 1428 das Privileg, sich von jedem katholischen Bischof (welcher dann jenen Eid entgegenzunehmen hatte) benediziren zu lassen.

Die vogteilichen Rechte über das Kloster dürften wohl von frühester Zeit her den Grafen von Oettingen, in deren Grafschaftsbezirk es an sich lag, zugestanden sein, so auch in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, denn den 24. April 1229 verglichen sich die Gebr. Konrad und Ludwig von Oe., welche den ellwangischen Propst zu Wiesenbach geschädigt hatten, mit Abt Albert und dem Konvent unter nachträglicher Genehmigung König Heinrichs (VII.), des Klosters Höfe, Vorwerk genannt, seine Kirchenwidemen, Leute und Pfründen mit Steuern und sonstigen Lasten nicht mehr beschweren, zum Schaden der Stadt und des Abts Niemanden mehr in derselben herbergen zu wollen; der Schutz solle unbeschadet der alten Freiheit fortdauern und der Streit wegen der Immunität und Jurisdiktion schiedsrichterlich festgestellt werden (Wirt. Urkb. 2, 258). Im folgenden Jahrhundert werden diese Grafen als in dem vom Kloster verliehenen Lehensbesitz der Vogtei über die Stadt Ellwangen und das offene Gebiet des Klosters befindlich genannt, und so widerlegte z. B. Graf Ludwig VI. von Oettingen den 4. April 1334 seinem Sohne Graf Albrecht 4000 M. Silber, Heimsteuer seiner Mutter Guta, Tochter König Albrechts I. mit der Burg Kapfenburg und „unsrer Stadt ze Ellwangen mit der Vogtei auf dem Lande und in der Stadt und mit Gericht und mit Feld“ und aller Zugehör. (Neue histor. Abhandl. der bayr. Akad. der Wissenschaften I. 1779 S. 554 Lit. C.)

Noch während des Bestehens der öttingischen Vogtei übertrug Kaiser Karl IV. am 4. Dezember 1360 dem Grafen Ulrich von Helfenstein dem älteren den Schutz und Schirm über alle Güter und Leute des Klosters (Glafey, Anecdot. 465, Regg. Karoli Nr. 3446), doch bereits am 15. Oktober 1370 beauftragte er den Grafen Eberhard (den Greiner) von Württemberg, weil mancherlei Leute die Abtei an ihren Leuten und Gütern schwer schädigten, auf Widerrufen mit dem Schutz und Schirm derselben, verwies auch den 24. Juli 1372 etwaige Kläger vor dessen Gericht und dadurch wurde die über 2 Jahrhunderte lange Beziehung Ellwangens zu diesem Grafen- und Herzogshause

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 445. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_445.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)