Seite:OberamtEllwangen 449.jpg

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durch den Grafen Eberhard von Württemberg am 1. Februar 1392 (s. S. 466) wurde bereits eine durch die Schirmherren in Kraft zu setzende „Ordnung und Sparung“ in Aussicht genommen und den 15. August 1397 ordnete sie Graf Eberhard (der Milde) auf 5 Jahre wirklich an. Demgemäß sollte namentlich der Abt sich auf die feste Kochenburg setzen und diese mit ihrer Zugehörde genießen, 6 Mutterschweine, 100 Hühner jährlich, 4 Weinwagen auf des Klosters, 2 auf seine eigenen Kosten erhalten, die Konventherren jährlich 40 fl. für alles, ausgenommen die Präsenz, die ihnen wie bisher zu reichen. Kraft von Killingen wurde wieder zum Pfleger bestellt, welcher in der Stadt Ellwangen sitzen und alle Jahre vor Graf Eberhard oder dessen Räthen und Abt und Konvent Rechnung ablegen sollte. Für das nächste Jahr wurde der Kirchherr Seyfried von Spechbach zu seinem Gehilfen, Heinrich von Westerstetten zu Westhausen zu seinem Fürsprecher bestellt, die Burg sollte mit dem Itzlinger oder sonst einem besetzt werden (vgl. Steinhofer Chronik 2, 542). Noch zweimal, den 3. Mai 1402 und 26. Januar 1407, nach dem Abtreten des Abts Albrecht, das erste mal für die Zeit, daß der abgetretene Abt noch am Leben sei und 3 Jahre nach seinem Tode, das zweite mal auf die nächsten 3 Jahre errichtete der Graf eine „Ordnung und Sparung“. Den 25. März 1435 mußte Graf Ludwig zugleich im Namen seines Bruders, Graf Ulrichs, um der „großen Gebrechen“ willen, in welche das Kloster „von Schuld und Brunst“ (s. unten) und anderer Sachen wegen, darunter wohl namentlich „etwas Zweiung und Spenn“ zwischen Abt Johann einer- und Dekan und Konvent andererseits zu verstehen waren, da er nicht gerne vernahm und sah, daß die unter seinem Schirm stehenden Gotteshäuser, „sunder die so würdig und groß herkommen sind, als Ellwangen herkommen ist“ abgehen, durch eine aus dem Hofmeister Graf Eberhard von Kirchberg, Meister Heinrich Tegen, Propst zu Sindelfingen, Gaudentz von Rechberg, Walther von Hürnheim, Wolf von Zillenhardt, Wilhelm Truchseß von Stetten und Wernher, Kirchherr und Dekan zu Tübingen, bestehende Abordnung die einzelnen zwischen dem Abt und Dekan und Konvent obwaltenden Streitigkeiten beilegen und durch den Abt, den Keller Ulrich von Westerstetten und den Spitaler Ulrich von Neuneck eine Ordnung und Sparung auf 6 Jahre einführen, vorbehältlich der Entscheidung der Grafen, falls diese drei sich nicht einigen, und der jährlichen Rechnungsablegung vor dem Konvent und einem württembergischen Abgeordneten (Steinhofer a. a. O. 789). Da das Kloster durch „Brunst, Krieg und andere Unfälle in Umbau Schuld und Schaden“ gekommen war, machten Abt Johann und der Konvent bereits wieder am 21. Oktober 1445 auf 6 Jahre, beziehungsweise, wenn nöthig, noch auf längere Zeit, eine neue Ordnung, der gemäß alle Ämter des Konvents: Dechanei, Kellerei Propstei zu Zell, Propstei zu Hohenberg, Kustorei, Spitalamt, Kantorei, Oblei, das Kirchenamt, das Präsenzamt, das Siechamt, das Kammereiamt, das Kammererinamt in die Sparung gegeben und durch einen Pfleger verwaltet werden sollten, der dann dem Konvent den Unterhalt zu gewähren hatte. Doch mußte der Schirmherr bald wieder selbst eingreifen. Neun Räte Graf Ulrichs verglichen in Anwesenheit der Äbte Wolf von Hirsau und Ulrich von Wiblingen am 11. Oktober 1453 zu Stuttgart den Abt Johann und den Konvent, daß sie durch die genannten beiden Äbte, den Propst Wilhelm zu Roth und 4 württembergische Räthe eine Reformation und Sparung vornehmen ließen mit

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 449. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_449.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)