Seite:OberamtEllwangen 453.jpg

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Am 8. April d. J. verlieh Kardinal Peter dem neuen Stifte ausführliche Statuten, welche, vielfach nach dem Muster der Augsburger Statuten gearbeitet, sich auf die gesammte Organisation des Stifts, z. B. auf die genauere Regulirung der Jurisdiktionsgewalt des Propstes und Dekans, der Veräußerungsbefugnis des Propstes, die Erfordernisse zur Erlangung der Kanonikate und höheren Würden, der Residenzpflicht, die Haltung des Gottesdienstes, Erbauung und Überwachung der Häuser der Kapitularien, Fürsorge für eine genügende Anzahl von Altären, die Einrichtung einer Bibliothek u. s. w. bezogen, und am 5. Dezember d. J. genehmigte Kaiser Friedrich III. die Verwandlung unter ausdrücklicher Anerkennung der Fortdauer der seitherigen Rechtsverhältnisse, Rechte und Pflichten, hinsichtlich des Reichs (Lünig 18, 127 mit falschem Datum).

Übrigens blieb es nicht durchaus bei der damals festgesetzten Zahl der Stiftspersonen. Schon den 15. Juni 1466 stifteten Propst Albrecht I., Dekan Georg, Scholastikus Albert, Kustos Ulrich und das Kapitel wegen Unzulänglichkeit der den Gottesdienst besorgenden Personen 3 vom Kapitel zu besetzende Pfründen ohne Stimmrecht und Mitwirkung im Kapitel für 3 Provisoren (eine Art von Mittelglied zwischen den höheren Kanonikern, welche sie bisweilen vertraten, und den geringer gestellten Chorvikaren, aus deren Zahl sie genommen wurden) zur Besorgung des Chordienstes, von denen jeder aus der Stiftskellerei jährlich 50 fl. rh. bekommen sollte, und den 12. April 1538 Propst Heinrich eine 4. solche Stelle, deren Kollatur dem Propste zustehen sollte, und welche den 17. September 1708 von Propst Franz Ludwig und Kapitel von Neuem errichtet wurde. Auch die Zahl der Vikariate nahm bald zu, so stiftete z. B. Propst Albrecht II. den 15. September 1508 eine bezügliche Pfründe auf den St. Anna- und St. Hieronymus-Altar [ebenso in der Pfarrkirche der frühere Pfarrer zu Dalkingen, Michael Döder, den 1. September 1501 ein weiteres zu St. Anna, zu welcher Schultheiß und Gericht zu Ellwangen die Präsentation haben sollten (sog. Bürgerspfründen)]. Durch Inkorporation der Pfarrei Oberfischach (OA. Gaildorf) wurde der damals aufgekommenen Sitte gemäß im Jahr 1503 eine eigene Predigerpfründe begründet. – Mit Genehmigung des Propstes vom 30. Juli 1701 setzte das Kapitel fest, daß Niemand zu ihm zugelassen werden sollte, der nicht nach absolvirter Rhetorik mindestens noch 3 Jahre auf einer Universität oder einem Gymnasium den höheren Studien obgelegen habe.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 453. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_453.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)