Seite:OberamtEllwangen 467.jpg

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Nation zu Rom (seit 1557) bekleidete, ist einer der hervorragendsten katholischen Kirchenfürsten des 16. Jahrhunderts, welcher wegen seiner bedeutenden theologischen und juristischen Kenntnisse, großen Gewandtheit in Geschäften, unermüdlichen Fleißes und Sittenreinheit gerühmt, sich die Wiederherstellung strengerer Kirchenzucht und Verbesserung der katholischen Kirche, wie andererseits die Bekämpfung der Reformation zur angelegentlichsten Aufgabe machte. Nach beiden Richtungen, nach der ersteren z. B. durch Anordnung von Visitationen der Priester und strenges Vorgehen gegen unsittliche Personen unter denselben, namentlich aber nach der zweiten hin war er auch hinsichtlich der Propstei Ellwangen thätig (vgl. unten). In Bezug auf die weltliche Verwaltung derselben sorgte er für sie unter anderem durch Heimzahlung von Schulden, durch eine Holzordnung (1557), Einführung wöchentlicher Rathstage (1558), Ordnung von Maß, Meß und Gewicht (1558), eine Mühlordnung (1559), Verbot der Kontrakte mit den wucherlichen Juden (1562), Einführung der Registraturbücher bei allen Ämtern (1563), Erwirkung der kaiserlichen Erlaubniß zu einer Umgeldserhebung (1566), Einführung einer Polizeiordnung (1566). Allein bei seiner vielfach in Anspruch genommenen Thätigkeit stund ihm für dieses verhältnismäßig unbedeutende Amt eines Ellwanger Propstes nicht viel Zeit zur Verfügung. Zudem lebte er meistens außerhalb Deutschlands, in welcher Hinsicht er, mit Herzog Christoph von Württemberg trotz der Verschiedenheit der religiösen Richtung, von einzelnen vorübergehenden Zerwürfnissen abgesehen, befreundet, diesem wiederholt während seiner Abwesenheit seine beiden Stifter Ellwangen und Augsburg anempfahl, während ihn auch Christoph Dritten gegenüber seinen lieben Herrn und Freund nannte. – Christoph von Freiberg 1573–1584 († 4. März), zuvor Domdekan zu Augsburg. – Wolfgang von Hausen (aus der Familie von Hausen an der oberen Donau, bad. BA. Meßkirch) 1584–1603. Er berief im Jahr 1585 die ersten Jesuiten aus Dillingen nach Ellwangen und ließ den 1. April 1599 mit Einwilligung seines Kapitels die Verfügung treffen, eine Apothekerordnung zu verfassen und sodann auch eine Apotheke zu errichten, ein Plan, welcher übrigens erst unter seinem Nachfolger ausgeführt worden zu sein scheint (Medizin. Corresp.Bl. Bd. 43, 1873, S. 262). Zum Bischof von Regensburg postulirt, übertrug er den 27. September 1601 die Verwaltung des Stifts einem Koadjutor und behielt sich nur eine Pension von 9000 fl. und eine Neujahrsverehrung vor, verzichtete jedoch den 24. Juli 1603 ganz auf die Propstei und die Reichsregalien unter Beibehaltung des Namens und Wappens der Propstei sowie eines Jahrsbezugs von 6500 fl. († 3. September 1613). – Johann Christoph I. von Westerstetten, der bisherige Koadjutor 1603–1613. Er trat der katholischen Liga bei, führte ums Jahr 1606 den römischen Ritus in der Stiftskirche ein und ließ um dieselbe Zeit das Proprium der Stiftsheiligen nach der Norm des römischen Breviers und Missals redigiren, welches dann auch am 23. März 1630 die Bestätigung der Kongregation der Riten erhielt und im Jahr 1631 mit dem Einführungsdekrete Propst Johann Jakobs versehen in Augsburg (bei Andr. Aperger, 178 SS., 8°) gedruckt wurde [1]. Den 4. Dez. 1612 zum Bischof von Eichstädt erwählt,


  1. Nach dem liber ceremoniarum ecclesiae Elvacensis, einem längere Zeit verschollen gewesenen Pergamentcodex der Ellwanger Pfarr-Registratur
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 467. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_467.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)