Seite:OberamtEllwangen 644.jpg

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drei Jahren von allen Leuten der Deutsch-Herren in seinem Gebiet oder von Wagenwarten eingeheischt habe, denselben zur Besserung die Freiheit ertheilt habe, in den Dörfern Reimlingen (bayr. AG. Nördlingen), Zipplingen, Pfäfflingen (bayr. AG. Oettingen), zu dem Gereut (zweifelhaft ist, ob darunter einer der Kreut-, Greuthöfe des Oberamts zu verstehen ist, bezw. welcher?) und zu Nordhausen über alle Dinge selbst zu richten, ausgenommen um Nothzucht, Diebstahl, Brand und Totschlag, der auf den Leib geht, worüber seine eigenen Amtleute richten sollen u. s. w., gewährte somit dem Orden in der angegebenen Weise Exemtion von seiner althergebrachten Gerichtsbarkeit (Materialien zur Oetting. Geschichte 5, 35; Reg. Boic. 5, 268; vergl. oben S. 299 ff.). 1

Auch der Besitz des Ordens selbst vertheilte sich im Laufe der Zeit unter die verschiedenen Kommenden desselben. So verkauften den 4. April 1337, bezw. den 2. Mai 1339 der Landkomthur zu Franken, Herbrand von Schmähingen, und die Kommende Nürnberg aus Noth alle ihre Güter dahier um 466 Pfd. 111/2 Schill. 4 Hllr. an Agnes von Zipplingen und Rugger den Berler und dessen Ehefrau Elsbeth, beziehungsweise ihre Hölzer bei dem Ort um 100 fl. an Heinrich von Zipplingen Komthur zu Donauwörth, und den 11. Febr. 1340 übergab Bischof Heinrich von Augsburg an genannten Heinrich und dessen Haus zur Vermehrung des Gottesdienstes in demselben den Neugereutzehnten in der Pfarrei (Reg. Boic. 7, 272). Dagegen erwarb den 30. Nov. 1386 der Komthur Friedrich von Egloffstein zu Ellingen für sein Haus von Adelhaid, Haintzen Bechingers Wittwe, und ihren Kindern Ulrich, Sitz und Gretlin den Zehntstadel und den Korb dabei mit aller Hofraithe und Zugehörde dahier um 66 Pfd. Hllr. und von Chuntz Weber von Nordhausen und seiner Hausfrau Agnes ihre hiesige Sölde um 22 Pfd. Hllr. und nachdem den 2. März 1429 Fritz von Zipplingen seine hiesigen Güter, Zinsen, Gülten und andere Gefälle um 973 fl. Rh. an Ulrich Vetzer den Jüngeren (von der Familie der Vetzer von Oggenhausen OA. Heidenheim) verkauft hatte, den 5. Juli 1476 der Landkomthur zu Franken Melchior von Neuneck und das Haus zu Ellingen von Georg Vetzer zu Nördlingen alle seine Obrigkeit, Recht und Gerechtigkeit an Leuten, Gülten, Zinsen und Nutzungen im Dorf, darunter namentlich drei Lehen, fünf Hofraithen, zwei Hofstätten, wohl meist früher zipplingischen Besitz um 400 fl. Endlich aber erwarb den 30. Mai 1404 der Komthur Johann von Frankenstein und das Haus zu Oettingen

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 644. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_644.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)