Seite:OberamtEllwangen 733.jpg

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an, ließ einen Ellwanger Unterthanen, den Wirth Joseph Manz von Birkenzell, durch 50 Bewaffnete ergreifen und einsperren. Es kam zu mehreren Prozessen beim Reichskammergericht, welches im J. 1746 im possessorischen Prozeß unter Anerkennung der Freiheit des Hofes von jeder Territorialhoheit und sonstigen Jurisdiktion die Falllehensqualität der Hälfte aussprach, aber die Kaducität nicht anerkannte. Zwar beruhigte sich Ellwangen nicht, allein Göggerle blieb durch Oettingen geschützt im Besitz des Hofes und scheint keine Gülten und keinen Handlohn mehr gezahlt zu haben. Seine Wittwe heirathete den dinkelsbühlischen Stadtlieutenant Johann Christian Fabris und verkaufte den 13. Okt. 1772 den Hof mit allen Zugehörden, Rechten, Freiheiten und Gerechtigkeiten um 18.500 fl. nebst 150 fl. Schlüsselgeld an das Spital Ellwangen. Mit diesem Verkauf gieng die hohe und niedere Jurisdiktion an Ellwangen über und auch Oettingen entsagte den 6. August d. J. auf seine schutzherrlichen Rechte. Der Hof selbst wurde nunmehr vom Spital in Bestand gegeben (vergl. auch S. 162).

Letzteres hatte auch die Familie Göggerle gethan, als sie aber einsmals nur einen evangelischen Pächter auftreiben konnte, wurde ihr von Ellwangen am 1. Febr. 1677 die Bedingung gestellt, daß sich dieser mit all den Seinigen der katholischen Religion ganz gemäß bezeigen und die Feiertage nach dem katholischen Kalender halten solle.

Die Erbauung des Hofes auf seiner jetzigen Stelle erfolgte im J. 1761. Im J. 1837 kam er vom Spital Ellwangen um 14.800 fl. in Privathände.

Auf diesem Hofe spielt eine Heimkehrsage. Kaspar Uhl – eine Verwechselung des Namens mit Kaspar Göggerle –, Besitzer des Kaltenbronner Hofes, ein freisinniger Bauer, habe den Anforderungen des Ellwanger Stiftspropsts, Franz Georg von Schönborn, sich in seinen Schutz zu begeben, beharrlich widerstanden, sich vielmehr in den Oettingen-Spielbergs begeben. Dafür sei er eines Tages von Schönborns Reitern gefangen genommen und von ihm auf die Festung Ehrenbreitstein geschickt worden. Erst nach sieben Jahren, nach Schönborns Tod, wieder in die Heimat entlassen, sei er spät Abends auf dem Hof angekommen von dem Hofhund wieder erkannt und von dem sonst hitzigen Thier unangefochten und unangebellt durch die Hausthüre eingelassen worden. Da seien Bäuerin und Dienstboten gerade beim Abendessen um den Tisch herumgesessen, der vermeintliche Fremde unkenntlich durch seinen übergroßen Bart habe als Bettler um Nachtherberge angehalten und nach erhaltener Zusage sich hinter dem Ofen auf eine Bank gesetzt. Von diesem Plätzchen aus habe er aufmerksam alle um den großen Tisch Herumsitzenden beobachtet, auch gehört, wie sich dieselben darüber verwunderten, daß der große Hof- und Kettenhund den Vagabunden frei habe passiren lassen, aber auch das habe er wahrgenommen, daß der Oberknecht sich zur Bäurin gesetzt und gar freundlich mit ihr gethan habe. Da habe er es nicht mehr auf seinem Sitze in dem Winkel beim Ofen ausgehalten, sei frisch und frei aufgestanden, mit seinem Allen bekannten festen Tritte durch die große Stube vor an den Tisch geschritten und habe zum Oberknecht gesprochen: Weg von hier, dahin gehöre ich, der Hofbauer Kaspar Uhl! Das Jahr darauf habe er Haus und Stadel des Kaltenbronner Hofes abgebrochen und einen halben Büchsenschuß weiter hinauf an dem Berge neu aufgebaut, auch seinen Hof den Freihof genannt.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 733. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_733.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)