Seite:OberamtEllwangen 746.jpg

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Das Wappen der Familie, wie es sich schon seit alter Zeit, nur z. Th. einfacher findet, zeigt in silbernem Feld einen schwarzen Nachen, besteckt mit einem schwarzen Ruder; Helmschmuck: ein geschlossener weißer Adlersflug, an den Spitzen der Schwingen 8 goldene Kugeln, mit dem Bilde des Schildes belegt, Helmdecken schwarz und silbern.

Besitz hatte die Familie namentlich in Thannhausen: das dem Kanton Kocher einverleibte Rittergut mit einem Schlosse, und in dem benachbarten Riehlingsstetten (bayr. AG. Dinkelsbühl). Doch war derselbe nicht durchaus Eigenthum, sondern zum Theil Lehensbesitz. So gingen, soweit urkundlich nachweisbar seit dem Febr. 1683, da Joachim Christoph von und zu Th. als Nachfolger seines Vaters Heinrich Konrad von Graf Wilhelm von Oettingen als Lehensadministrator des Gesammt-Hauses Oettingen damit belehnt wurde, 7 Güter und 1 Haus – zuletzt namentlich 11 Hauser – dahier, sowie ein Gut zu Riehlingstetten von genanntem Hause zu rechtem Mannlehen. Nachdem die letzte Belehnung den 4. Juni 1841 stattgefunden hatte, erfolgte den 5. Mai 1863 die Allodifikation des Lehens um einen Ablösungsschilling von 45 fl. 26 kr. – Sodann kommt bischöflich eichstättischer Lehensbesitz der Familie dahier urkundlich seit dem 1. Oktober 1686 vor, als Bischof Johann Eucharius die Schenkstatt und 3 Güter dahier, welche von Heinrich Konrad von und zu Thannhausen auf seine Söhne Joachim Christoph und Georg Heinrich von Th. vererbt und „etwan“ dem Christoph von Weischenfeld abgekauft worden waren, diesen Gebrüdern zu rechtem Mannlehen verlieh; die letzte eichstättische Belehnung erfolgte von Seiten des Bischofs Ferdinand den 1. März 1804 für die Vettern Philipp Karl Friedrich und Johann Ignaz Friedrich, und nachdem die Lehensherrlichkeit an Bayern übergegangen war, wurde das Lehen im Jahr 1810 gegen eine Allodifikationstaxe von 659 fl. 1 kr. der Familie als Eigenthum überlassen. Weiter wird noch Besitz des Geschlechts bekannt zu Benzenzimmern, Dambach, Kreuthof, Ober- und Unterschneidheim (s. diese) und außerhalb des Oberamts Ellwangen zu Itzlingen (OA. Neresheim, Kirchensatz bis 1326, öttingische Lehen 1386), 1323 zu Heuberg (s. oben), 1396 bis 1418 zu Laufenbürg (bayr. AG. Wassertrüdingen; vergl. auch Stieber, Histor. topogr. Nachr. v. Brandenburg-Onolsbach S. 548).

Außer dem bereits erwähnten und noch weiter zu erwähnenden Eigen- und Lehensbesitz des Ortsadels kommt früh anderweitiger hierselbst vor, so vor allem sonstiger öttingischer: solchen vergabten Graf Ludwig (III.) von Oettingen und seine Gemahlin Adelheid im Jahr 1270 an das Kloster Kirchheim (OA.Beschr. Neresheim S. 387), aber noch den 10. August 1418 theilten Graf Friedrich d. ä. und Ludwig d. j. 2 hiesige Hofstätten und des Betzenschmieds Hofraithe, während die Ehehafte der Schmidstätte, der Wolfgarten und der Zins von der Schmidstätte gemeinschaftlich bleiben sollte, und 6 hiesige Güter, der Rodbach mit Zugehörungen u. s. w., ein Lehen zu Rulenstetten (d. h. Riehlingstetten) erscheinen 1427–1480 als öttingische Lehen von Dinkelsbühler, später Münchner Bürgern. Am 12. Juli 1535 verglichen sich Oettingen und das Domkapitel Augsburg wegen Bestrafung der Frevel. Im Besitz eines sog. fliegenden Feldlehens (d. h. eines kleinen Bauernguts, mit welchem ein Ansitz, d. h. Haus und Stadel nicht nothwendig verbunden ist) von 4 M. Ackers erscheint das deutschordensche (Kommende Nürnberg) Vogteiamt zu Dinkelsbühl in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Hans

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 746. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_746.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)