Seite:OberamtEllwangen 753.jpg

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1802, letzterer erst im Jahr 1810 über Bayern unter württembergische Landeshoheit. – Strittiger Trieb und Tratt zwischen Ellrichsbronn und Raustetten wurde den 30. Juli 1567 verglichen.

Forstweiler, großer Weiler, mit Kreuthof, Hof, nördlich von dem zur Sechta gehenden Klingelbach, östlich von Th. gelegen, fast damit verbunden, früher Fuchsschwanz genannt; besitzt ein eigenes 1843 erbautes Schulhaus, mit einem Lehrer. Neben dem Feldbau leben die Leute hier vielfach von Gewerben und Arbeiten im Wald.

Forstweiler und Neu- oder Hinter-Weiler, auch Groß- und Klein-Forstweiler genannt, sind gegen Ende des 17. und Anfangs des 18. Jahrhunderts durch den Grafen Albrecht Ernst II. von Oettingen-Oettingen angelegte Kolonien. Wie noch heutzutage die Namen Dicenta, Forell (früher Forelli), Wille (früher Willi) beweisen, waren die Ansiedler vorzugsweise fremden Ursprungs. Sie hatten besondere Privilegien, durften ohne zunftmäßige Einordnung nach Belieben Handwerke betreiben, hatten auch das ausschließliche Recht, in den herrschaftlichen Waldungen als Holzmacher zu arbeiten. Der früher gebräuchliche, heutzutage aber verpönte Name „Fuchsschwanz“ soll von der Fuchswiese herrühren, auf welcher die ersten Häuser entstanden. Nach dem Tode des genannten Fürsten, mit welchem die öttingische Linie erlosch, im J. 1731 kamen diese Unterthanen an das Haus Oettingen-Wallerstein, wurden von diesem 1765 an Oettingen-Baldern abgetreten und nach dem Erlöschen dieser Linie des Hauses im J. 1798 wieder wallersteinisch.

Kreuthof, ursprünglich ein öttingisches Jägerhaus, ist das in der Topographia Ellvacensis von 1733 unter der Rubrik „öttingische Grafschaft Hohenbaldern“ unmittelbar vor Riepach aufgeführte Freigut Kreithof, dessen Bewohnern dieselben Rechte wie denjenigen von Forst- und Neu-Weiler zustanden.

Hagenbucher Hof, Hof, 21/2 km nordwestlich von Th. auf der Höhe gelegen.

Ein Michel von Hagenbach wird im J. 1499 aus Anlaß eines Streits mit einem Sederndorfer als dinkelsbühlischer Schirmverwandter bezeichnet und auch in der Folge hatte die Stadt Dinkelsbühl die Grundherrschaft mit niederer Gerichtsbarkeit und Polizei, während die hohe Jurisdiktion den Häusern Oettingen (Landvogtei Uzwingen) gemeinschaftlich zustund. Doch war auch ein kloster-kirchheimisches (1802 wallersteinisches) Grundstück

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 753. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_753.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)