Seite:OberamtEllwangen 786.jpg

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Besteuerung der eigenen Güter, Setzung der Vierer (2 aus den ellwangischen, je 1 aus den kapfenburgischen und wöllwarth’schen Unterthanen), Nachsteuer, Abhör der Heiligenrechnung, den 29. Oktober 1612 wegen Nachsteuer und Freizügigkeit, den 17. Juli 1673 wegen der deutschordenschen Braustätten und der Wirthschaftsgerechtigkeiten, der Hochzeitmähler und Stuhlfeste, der Schafhaltung, des Geäckerichs, Auslieferung der Malefikanten u. s. w., den 19. August 1679 wegen der Stuhlfeste und Hochzeitsmähler, den 28. Juni 1719 wegen einer großen Anzahl solcher Rechtsverhältnisse meistens im Anschluß an die früheren Verträge, den 22. März 1790 wegen des Trauergeläutes, welches schon lange her vielfach zu Gewaltthätigkeiten geführt hatte, allerdings nur interimistisch für den gerade vorliegenden Fall, den des Todes Kaiser Josephs II., doch ähnlich auch noch 1792 und 1801 u. s. w.

In der Topographia Ellvacensis vom J. 1733 erscheint Westhausen als Sitz eines zum fürstlich ellwangischen Oberamt Wasseralfingen gehörigen Amtes mit 8 Bauern, 2 Halbbauern, 36 Löhnern, 32 Söldnern, somit 78 fürstlichen Unterthanen, während zur Kommende Kapfenburg 2 Bauern, 1 Löhner, 16 Söldner (zus. 19 Unterthanen), zu Wöllwarth 1 Bauer und 5 Söldner (zus. 6) gehörten. Im Ganzen zählte der Ort 11 Bauern, 2 Halbbauern, 37 Löhner, 53 Söldner, zus. 103, wozu noch die fürstliche Faulenmühle mit 1 Bauern kam. Zum fürstlichen Amt Westhausen gehörten überhaupt damals der Antheil an Westhausen, die Faulenmühle, Reichenbach, der Antheil an Jagsthausen, Ruithal, zusammen mit 2 Mühlen, 13 Bauern, 4 Halbbauern, 41 Löhnern, 41 Söldnern (Summa 101), wobei noch Wagenhofen als Freigut und Weiler als dinkelsbühlisch unter dieser Rubrik aufgeführt werden.

Die Jurisdiktion stund im allgemeinen Ellwangen zu, doch hatte der Deutschorden innerhalb Etters auf seinen Unterthanen alle, Wöllwarth auf den seinigen die vogteiliche Gerichtsbarkeit. Ellwangen hatte hier einen Amtmann, Schultheißen, Holzwart, Amtsknecht, der Deutschorden einen Schultheißen.

Einzelnen unbedeutenderen Besitz dahier – außer dem bereits S. 782 genannten ellwangischen Lehensbesitze – betreffend wurde die Mühle zum Fulenbach mit Zugehörden von Dietrich von Westhausen den 14. Febr. 1357 an Egghard von Eppenberg um 126 Pfd. Hllr. verkauft, im Jahr 1449 ging sie von Wilhelm von Ahelfingen zu Hohenahelfingen zu Lehen; eine andere hiesige Mühle, wohl die Neumühle, verkaufte Ulrich von

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 786. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_786.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)